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14.12.2011

XX. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten

Wahlbrink: Politischer Kurswert des Datenschutzes gestiegen

HANNOVER. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, hat am Mittwoch in Hannover seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 und 2010 vorgestellt. „Der politische Kurswert des Datenschutzes, also vor allem der Schutz der Privatsphäre, ist gestiegen“, sagte Wahlbrink. Eine Ursache liege in der sattsam bekannten Skandalkette der letzten Jahre, denn die alte Regel „Ein Skandal bringt mehr als 1.000 Argumente“ gelte weiter. Es bestehe jedoch keinerlei Veranlassung für Datenschützer und Politik, angesichts eines positiv veränderten Datenschutzbewusstseins in der Bevölkerung und in den Chefetagen die Hände in den Schoß zu legen. Dafür seien nach wie vor zu viele Missstände nicht beseitigt.

Nach Angaben Wahlbrinks war auch in den letzten Jahren das sich permanent verdichtende und in allen Lebenslagen präsente Videoüberwachungsnetz eines der aus Datenschutzsicht bestimmenden Themen. So habe eine von ihm veranlasste Kontrolle ergeben, dass viele niedersächsische Behörden und Kommunen beim Betrieb von Videokameras massiv gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen hatten. 99 Prozent von mehr als 3.300 überprüften Geräten hätten Mängel aufgewiesen.

Ein regelrechter Wildwuchs von Kameras sei zudem in allen Bereichen der Wirtschaft zu verzeichnen. Wahlbrink: „Es häuften sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die zunehmende Zahl der Kameras in den Filialen von Lebensmittelketten und Einkaufscentern, aber auch in Friseurgeschäften, Handyläden, Apotheken, Boutiquen, Bäckereien, Restaurants der Systemgastronomie und selbst in Arztpraxen, wo Videoüberwachungsanlagen inzwischen offensichtlich zur normalen Ausstattung gehören.“ Die Geschäfteinhaber machten sich nur unzureichend Gedanken über die rechtlichen Kriterien und seien mit der komplexen Technik oft überfordert. „Die unkontrollierbare Ausbreitung einer immer intelligenteren Videoüberwachungstechnik mit dem Potential einer lückenlosen Analyse auch des Verbraucherverhaltens ist nicht hinzunehmen“, sagte der Landesdatenschutzbeauftragte.

Wahlbrink wies auf eindrucksvolle Erfolge der Datenschutzkontrollen hin. So sei auch eine bundesweit aktive Restaurantkette dabei, ihre Überwachungspraxis insgesamt umzustellen und den Abbau zahlreicher Kameras zu veranlassen. Auch Landesbehörden zeigten sich einsichtig – wenn auch nicht alle: Eine einzige Polizeidirektion habe auf ihrer Praxis beharrt, ihre öffentlichen Kameras entgegen der gesetzlichen Pflicht nicht zu kennzeichnen. Erst durch ein Verwaltungsgerichtsurteil sah sie sich zur Kennzeichnung gezwungen.

Nach Angaben Wahlbrinks verlagert sich der Schwerpunkt der Datenschutzaufsicht immer mehr in den Bereich IT und Internet. Der hier geforderte technisch-organisatorische Datenschutz sei jedoch in Niedersachsen seit langem „vergleichsweise unvertretbar unterbesetzt“. „Ich halte eine Stärkung der Kontrollkompetenz für dringend geboten, der Datenschutz muss sturmfest gemacht werden“, sagte Wahlbrink.

Aus datenschutzpolitischer Sicht war für den Landesdatenschutzbeauftragten das Urteil des EuGH vom März 2010 zur Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden von herausragender Bedeutung. Die Umsetzung des Urteils erfolgte in Niedersachsen in diesem Jahr unter anderem mit einer Änderung der Verfassung. Nunmehr hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz den Status einer von der Landesregierung völlig unabhängigen obersten Landesbehörde. Wahlbrink sagte, die neue Gesetzeslage berücksichtige jetzt noch stärker die Rolle der Datenschutz-Kontrollstelle als Hüter des Rechts auf Privatsphäre: „Ihre Entscheidungen können nur so über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben sein."



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2011
zuletzt aktualisiert am:
07.01.2015

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