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erstellt am:
09.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2019
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat den Entwurf zum neuen Polizeigesetz im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags scharf kritisiert. Während ihrer Anhörung sagte Thiel, der Entwurf verfolge offenbar das Ziel, der Polizei alle nur denkbaren Maßnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder an die Hand zu geben. Dabei schieße er aber weit über das Ziel hinaus.
Freiheitsrechte bis zur Unkenntlichkeit beschnitten
„Unter dem Deckmantel, den internationalen Terrorismus zu bekämpfen, beschneiden die vorgeschlagenen Regelungen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger bis zur Unkenntlichkeit“, so Thiel. „Aus dem Gesetzentwurf wird nicht ansatzweise erkennbar, warum derartige Verschärfungen erforderlich sind. Keine der einzelnen neuen Überwachungsmaßnahmen wird ausführlich begründet. Das betrifft insbesondere die Maßnahmen der elektronischen Fußfessel, Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Online-Durchsuchung. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Stärkung der inneren Sicherheit auf Biegen und Brechen ausgeschöpft werden sollen, ohne dabei die Freiheitsrechte angemessen zu berücksichtigen.“
Zu Lasten der Freiheit geht etwa, dass der Gesetzentwurf die Eingriffsschwelle für polizeiliche Maßnahmen an vielen Stellen herabsetzt. Zwar wird der Begriff der „drohenden Gefahr“ nicht wörtlich genannt. Doch soll zum Beispiel die Anordnung einer elektronischen Fußfessel oder einer Online-Durchsuchung nicht erst dann möglich sein, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt, sondern bereits in deren Vorfeld.
Staatstrojaner gefährden die Cyber-Sicherheit
Im Hinblick auf Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung wies Thiel zudem auf einen Widerspruch hin, den der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern mit sich bringt. Einerseits unternehme der Staat erhebliche Anstrengungen, um die behördliche IT-Landschaft vor Cyberangriffen zu schützen. Andererseits müsse er aber Sicherheitslücken bewusst offenhalten, um Staatstrojaner unbemerkt einsetzen zu können. Schon dieses widersprüchliche Verhalten spreche gegen den Einsatz dieser Instrumente.
Kritik an Ausweitung der Videoüberwachung
Deutlich kritisierte Thiel auch das Vorhaben, die Videoüberwachung massiv auszuweiten. Bildaufzeichnungen der Polizei sollen in Zukunft bei jeder infrage kommenden Straftat zulässig sein. Bisher waren sie nur an Orten erlaubt, an denen mit erheblichen Straftaten zu rechnen ist.
Bei der Videoüberwachung sollte immer die Beobachtung des Geschehens in Echtzeit den Vorrang gegenüber einer bloßen Bildaufzeichnung haben. Nur bei einer Echtzeitbeobachtung kann unmittelbar Hilfe organisiert und so eine Straftat verhindert werden.
Polizeiliche Datenverarbeitung ist europarechtswidrig
Befremdet zeigte sich Thiel ebenfalls darüber, dass es der Gesetzentwurf verpasst, die europäischen Vorgaben des Datenschutzes ins niedersächsische Recht zu überführen. Die Landesbeauftragte verwies unter anderem auf die seit 6. Mai 2018 geltende JI-Richtlinie. Diese soll Bürgerinnen und Bürger schützen, wenn Sicherheitsbehörden bei der Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten personenbezogene Daten verarbeiten.
„Hier besteht nach wie vor dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, sagte Thiel. „Solange das Fachrecht nicht angepasst ist, läuft die polizeiliche Datenverarbeitung nach den alten Regeln und diese sind seit dem 6. Mai 2018 europarechtswidrig.“
Rechtsgrundlage für Bodycams mit Ergänzungsbedarf
Als erfreulich aus Sicht des Datenschutzes wertete Thiel die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf zum Teil lange von ihr geforderte Rechtsgrundlagen für verschiedene Maßnahmen enthält. Dazu zählen die Videoüberwachung des öffentlichen Straßenverkehrs zur Lenkung des Verkehrsflusses oder der Einsatz sogenannter Bodycams, die Polizeibeamte vor tätlichen Angriffen schützen sollen. Bei diesen gebe es aber noch Ergänzungsbedarf.
So vermisste die Datenschutzbeauftragte Regelungen über die unabhängige Auswertung der Daten und die maximale Speicherdauer. Den Einsatz der Kameras im Prerecording-Modus wertete Thiel gar als verfassungswidrig. Mit dieser Funktion werden kontinuierlich jeweils maximal 30 Sekunden in einem gesonderten Speicher aufgezeichnet, die immer wieder überschrieben werden. Aktiviert der Polizeibeamte die Aufnahme, werden dann auch die 30 Sekunden Aufzeichnung vor der Aktivierung dauerhaft gespeichert. „Damit wird verdeckt eine Vielzahl unbescholtener Bürgerinnen und Bürger aufgezeichnet“, so Thiel. „Die Datenerhebung und -verarbeitung ist jeder Kontrollmöglichkeit entzogen.“
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09.08.2018
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27.06.2019