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Datenleck bei Buchungsdienstleister: Was Übernachtungsbetriebe jetzt tun müssen - und worauf Gäste achten sollten

Infolge erfolgreicher Cyberangriffe auf Buchungsdienstleister sind Daten von zahlreichen Gästen abgeflossen. Kriminelle nutzen diese Buchungsinformationen nun für täuschend echte Phishing-Nachrichten per E-Mail, SMS oder WhatsApp. Auch zahlreiche Unternehmen in Niedersachsen sind betroffen, das belegt eine signifikant gestiegene Zahl von Datenpannenmeldungen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Über Schwachstellen konnten Unbefugte auf Buchungsinformationen wie Hotelname, Buchungsnummer, Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer von Gästen zugreifen.

Für Gäste: Seien Sie misstrauisch, wenn Sie über E-Mail, SMS oder WhatsApp infolge einer Buchung dazu aufgefordert werden, Kreditkartendaten nachzutragen oder eine Übernachtung zu bezahlen - selbst, wenn die Buchungsdaten korrekt sind. Klicken Sie keine Links an und fragen Sie im Zweifel direkt beim Hotel, Campingplatz oder Ferienwohnungsbesitzer nach, am besten über die auf der offiziellen Webseite genannte Telefonnummer oder E-Mailadresse.

Für Betriebe: Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungsanbieter und Herbergen bleiben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich für die Daten ihrer Gäste. Wer von einem Datenvorfall erfährt, muss umgehend alle potenziell betroffenen Gäste und die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde benachrichtigen. Der LfD Niedersachsen hat dazu ein Informationsschreiben mit Checkliste und Formulierungshilfen für die Kommunikation mit den betroffenen Gästen veröffentlicht:



Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2026

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