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FAQ | Elektronische Patientenakte (ePA)

„ePA für Alle“ ab 15. Januar 2025


Ab dem 15. Januar 2025 erhält jede versicherte Person einer gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, es wird ein Widerspruch gegen die ePA oder gegen einzelne Bereiche der ePA eingelegt.

Allgemeine Fragen zur Funktionsweise der ePA, zu den Zugangsmöglichkeiten per App oder am PC, Grundsätzliches zum Datenschutz und zu den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen nach § 343 Abs. 1a Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V) zur ePA finden Sie unter anderem auf der Webseite der Gematik GmbH, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder bei Ihrer Krankenkasse wie beispielsweise bei der AOK. Es wird empfohlen, dass Sie sich zunächst bei diesen Seiten informieren. Insbesondere Ihre Krankenkasse stellt Ihnen zahlreiche Informationsmaterialien bereit und unterstützt Sie bei Bedarf auch persönlich.

In diesen FAQs werden daher ausschließlich Fragen behandelt, welche unmittelbar den Datenschutz betreffen.


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