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Europäisches Recht

Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt die europäische Grundlage für das Recht auf Schutz der persönlichen Daten dar.

Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom 24.05.2016 wurde ein einheitliches europäisches Datenschutz-Niveau geschaffen, das den Datenschutz modernisiert und innerhalb Europas harmonisiert. Aus den rechtlichen Vorgaben der DS-GVO hat sich aber auch Änderungsbedarf in der nationalen Datenschutz-Gesetzgebung ergeben. Diese Vorgaben sind zwischenzeitlich in Bund und Ländern umgesetzt worden (siehe u. a. das Bundesdatenschutzgesetz sowie das Niedersächsische Datenschutzgesetz).


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet u. a. auf folgenden Seiten:

EU-Kommission zum Datenschutz

Webseite des Europäischen Datenschutzbeauftragten


Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit


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