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Pressemitteilung am 20.03.2006

Pressemitteilung

- Ergebnisse der 71. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder -


Die 71. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in ihren Beratungen am 16. und 17. März in Magdeburg intensiv über zahlreiche aktuelle Datenschutzprobleme diskutiert und ihre Forderungen an Politik und Regierung formuliert.

Dabei hat die Konferenz ihre Kritik an den umfangreichen Überprüfungsverfahren bei der Akkreditierung der über 250.000 Helfer der Fußball-Weltmeisterschaft bekräftigt und in diesem Zusammenhang deutliche Nachbesserungen unter anderem bei der Benachrichtigung der Betroffenen eingefordert.

Erneut kritisiert wurde auch die von der Europäischen Union beschlossene Vorratsspeicherung in der Telekommunikation, die mit ihren erheblichen Eingriffen in die Privatsphäre und in die Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Brüger den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gravierend verletzt.

Die Konferenz hat in einer Entschließung "Keine Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses im Urheberrecht" die Bundesregierung und den Gesetzgeber dringend davor gewarnt, im Rahmen der Umsetzung der sogenanten "Enforcement-Richtlinie" der EU den Zugriff auf nach dem Fernmeldegeheimnis geschützte Daten erstmals auch zur Durchsetzung privater wirtschaftlicher Interessen zuzulassen. Stattdessen müssen nach Meinung der Konferenz Musik- und Filmindustrie selbst durch technische Maßnahmen und neue Geschäftsmodelle dafür Sorgen tragen, dass unrechtmäßigen Nutzungen ihrer Produkte der Boden entzogen wird.

Auf der europäischen Ebene wird verstärkt über die Ausweitung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches für Zwecke der Polizei und Justiz diskutiert. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat in einer Entschließung "Mehr Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen" hierzu ein hohes und gleichwertiges Datenschutzniveau bei allen beteiligten Stellen eingefordert.

Es dürfe nicht dazu kommen, dass auf europäischer Ebene weitere Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden mit immer tieferen Einschnitten in die Grundrechte beschlossen werden, ohne dass gleichzeitig die Freiheitsrechte der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger stärker geschützt werden.

Erneut hat sich die Konferenz auch mit dem Arbeitslosengeld II befassen müssen. Sie hat in einer Entschließung "Keine kontrollfreien Räume bei der Leistung von ALG II" die Bundesregierung aufgefordert, bei der Kontrolle der Verarbeitung von Sozialdaten umgehend einen rechtskonformen Zustand herzustellen und dafür zu sorgen, dass die Kontrollbefugnisse der Landesbeauftragten für den Datenschutz bei den Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II (ARGEn) nicht länger von der Bundesanstalt für Arbeit behindert werden.

In einer weiteren Entschließung zu den "Listen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union über Terrorverdächtige" weist die Konferenz darauf hin, dass ein Eintrag in diese Listen gravierende existentielle Folgen für die betreffenden Personen haben kann. Dazu gab es mehrfach Verwechslungen mit schwer wiegenden Folgen für völlig unverdächtige Personen. Die Konferenz fordet daher die Bundesregierung auf, bei den Vereinten Nationen und in der Europäischen Union auf die Einhaltung der rechtsstaatlich gebotenen Standards zu dringen. Dazu gehören insbesondere ein transparentes Verfahren, Entscheidungen auf einer gesicherten Tatsachenbasis, ein zweifelsfreier Identitätsnachweis und effektiver Rechtsschutz.

Die Konferenz hat außerdem zum Themenfeld eGovernment

zustimmend zur Kenntnis genommen. Beide Handreichungen waren im Arbeitskreis eGovernment der Konferenz unter Federführung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Burckhard Nedden, erarbeitet worden.

Den Wortlaut der vier Entschließungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad

www.lfd.niedersachsen.de => Allgemein => DSB-Konferenzen => Entschließungen



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4520
Fax 0511 120-4599
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