Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2010
zuletzt aktualisiert am:
07.01.2015
Neuer Service des Landesdatenschutzbeauftragten
Wahlbrink: Fälle aus der Praxis ab sofort im Internet
HANNOVER. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Joachim Wahlbrink, veröffentlicht ab sofort auf seiner Website www.lfd.niedersachsen.de (Fortbildung/Informationsmaterial > Fälle aus der Praxis) eine Sammlung von Einzelfällen aus der niedersächsischen Datenschutzpraxis. „Es handelt sich um eine Zusammenstellung einiger allgemein interessanter Fälle, die an mich in diesem Jahr herangetragen wurden“, sagte Wahlbrink am Mittwoch in Hannover.
Zu prüfen hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten unter anderem Sachverhalte, in denen es um Webcams am Strand, um Videoüberwachung im Café oder in Patiententoiletten, um Fotos im Kindergarten und auf einer privaten Homepage, um die Auskunftspflicht des Verfassungsschutzes, die Entsorgung von Bewerbungsunterlagen, die Reklamation defekter Festplatten, die Kopien von Personalausweisen und um die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Schulen und Firmen ging.
Wahlbrink verspricht sich von der Neuerung eine Serviceverbesserung für Bürger, Firmen, Kommunen und Behörden: „Damit stehen die Informationen für jeden Interessierten relativ zeitnah bereit und nicht erst mit Erscheinen des Datenschutz-Tätigkeitsberichtes nach einer Zeit von bis zu zwei Jahren.“ Die Sammlung, die laufend aktualisiert und ergänzt werden soll, umfasst zur Zeit rund 60 in vereinfachter und anonymisierter Form dargestellte Fälle.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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