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25.08.2009

Landesdatenschutzbeauftragter kontrolliert Videoüberwachung

Wahlbrink: Vorgaben erschreckend häufig missachtet

HANNOVER. Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hat die bislang umfassendste Erhebung und Kontrolle der von Landesbehörden und Kommunen zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte eingesetzten Videokameras veranlasst. Die bereits vorliegenden Antworten seien allerdings ernüchternd, sagte Wahlbrink am Donnerstag in Hannover. Nach einer ersten groben Sichtung fehlten in zahlreichen Fällen zum Beispiel die so genannten Verfahrensbeschreibungen und die Hinweisschilder. "Damit sind erschreckend häufig die Vorgaben des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zur Steuerung des Einsatzes von Videoeinrichtungen nicht beachtet worden", kritisierte der Datenschutzbeauftragte. Das abschließende Ergebnis der Kontrolle werde er im Herbst präsentieren.

Nach Angaben Wahlbrinks wächst die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und in der Politik für das Thema Datenschutz und insbesondere die allgegenwärtige Videobeobachtung spürbar. "Die Zahl der von Firmen und Behörden installierten Kameras hat geradezu seuchenhaft zugenommen." Der Landesdatenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die letzte Erhebung der landesweit von Verwaltung und Polizei eingesetzten Videoüberwachung aus dem Jahr 2001 datiere. Eine Kontrolle hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sei damals allerdings nicht durchgeführt worden. "Ich möchte wissen, wo die öffentliche Verwaltung Kameras aufgestellt hat und ob hierbei die präzisen gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind."

Nach Wahlbrinks Angaben sind Fragebögen verschickt worden, auf denen detaillierte Angaben unter anderem zu Standorten, Schwenkbarkeit, Erfassungsbereich, Zoomobjektiv, Kennzeichnung und Rechtsgrundlage zu machen sind. Angeschrieben wurden in den letzten Wochen

• Ministerien und Staatskanzlei,
• Justizvollzugsanstalten und Gerichte,
• drei Landesbehörden,
• acht Landkreise, 25 Städte, eine Samtgemeinde sowie
• bereits im Dezember 2008 die gesamte Landespolizei.

Die Behörden und Kommunen haben bis Ende August Zeit, die Fragebögen zurückzuschicken, das Justizministerium mit den ihm nachgeordneten Gerichten und Vollzugsanstalten bis Ende September. Aus dem Bereich Polizei liegen fast alle Angaben seit Ende Mai vor. Der Erhebungsphase werde sich die Kontrollphase anschließen, sagte Wahlbrink. "Wir werden die in den Fragebögen gemachten Angaben sehr genau prüfen und bei offenen Fragen Vorortkontrollen durchführen."

Der Landesdatenschutzbeauftragte kündigte zudem an, die Kontrollen auch im so genannten nicht-öffentlichen Bereich, also bei privaten Stellen, zu verstärken. "Bereits in der nächsten Woche werden wir damit beginnen, Firmen aufzusuchen, um direkt vor Ort die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu überprüfen."



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