Auslegungshilfen zum neuen Datenschutzrecht
Datenschutzkonferenz veröffentlicht Kurzpapiere
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind gemeinsame Kurzpapiere zur DS-GVO, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ab sofort veröffentlicht.
„Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Grundverordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte“, erläutert die derzeitige DSK-Vorsitzende und Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Barbara Thiel. Dabei betont sie, dass diese Auffassung unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss stehe.
Mit den Themen „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“, „Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen“ sowie „Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung“ liegen die ersten Kurzpapiere vor und können auf den Internetseiten der Aufsichtsbehörden abgerufen werden.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
03.07.2017
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2019