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Bundesdatenschutzgesetz gilt auch im Personennahverkehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärt die Videoüberwachung in Bussen und Bahnen für zulässig


Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, bedauert im Ergebnis die heutige Entscheidung des OVG Lüneburg zur Videoüberwachung in Bussen und Bahnen.

„Das OVG hat zwar meine Auffassung, dass das Bundesdatenschutzgesetz und nicht das Landesdatenschutzgesetz auch im Personennahverkehr gilt, bestätigt. In der Sache hätte ich mir jedoch eine differenziertere Betrachtung gewünscht.“

Nach Auffassung des OVG dient die Videoüberwachung sowohl der Verfolgung als auch der Vermeidung von Straftaten. „Die Annahme, dass die Kameras auch zur Vermeidung von Straftaten beitragen, ist kriminologisch nicht belegt“, so Thiel. „Wir werden das Urteil deshalb sorgfältig analysieren, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. Vor allem die Frage, ob ein Black-Box-Verfahren präventive Wirkung haben kann, ist dabei für mich von besonderer Bedeutung.“

Aus Sicht der Landesdatenschutzbeauftragten hat dieses Urteil eine grundsätzliche Bedeutung. Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen wird allerdings erst eintreten, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist


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