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Landesdatenschutzbeauftragte lobt Transparenz der Corona-Warn-App und pocht auf Freiwilligkeit

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, betrachtet den Datenschutz in der neuen Corona-Warn-App der Bundesregierung als ausreichend berücksichtigt. „Dieses Projekt zeichnet sich besonders durch ein hohes Maß an Transparenz aus“, so Thiel. „Der Quellcode wurde veröffentlicht und ist somit auch für unabhängige Experten überprüfbar. Das ist eine kluge Maßnahme, um Vertrauen für die Anwendung zu schaffen.“ Die LfD schließt sich deshalb dem Urteil des Bundesdatenschutzbeauftragten an, dass es aus Sicht des Datenschutzes keinen Grund gäbe, von einer Installation der App abzusehen.


Weitere positive Aspekte sind die dezentrale Speicherung der Daten und die Freiwilligkeit der App. „Dieser Ansatz der Freiwilligkeit darf auf keinen Fall untergraben werden“, sagt Thiel. „Menschen, die die App nicht herunterladen möchten oder können, dürfen auf keinen Fall diskriminiert werden, indem sie zum Beispiel nicht an ihren Arbeitsplatz, in Restaurants oder Geschäfte gelassen werden.“ Denn das wäre eine zweckwidrige Verwendung, die mit dem Konzept der Freiwilligkeit nicht vereinbar ist.


„Die App wird umso besser funktionieren, je mehr Personen sie nutzen. Das erreicht man nur, indem man Vertrauen schafft und den Menschen die freie Wahl über eine Nutzung lässt“, so Thiel. Diese Voraussetzungen hätten die App-Entwickler erfüllt. Nun müssten alle Beteiligten verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten der Anwendung umgehen, um sie zu einem wirksamen Mittel in der Pandemie-Bekämpfung zu machen.

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erstellt am:
17.06.2020

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