Artikel-Informationen
erstellt am:
15.11.2018
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2019
150 niedersächsische Kommunen erhalten in diesen Tagen Post von der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD). Ein knappes halbes Jahr nach Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) prüft Barbara Thiel, wie gut die Städte und Gemeinden ihre Arbeit an die neuen Anforderungen angepasst haben und wo sie noch nachbessern müssen. Dafür sollen die Kommunen Fragen zu vier Bereichen des Datenschutzes beantworten: Organisation, datenschutzkonforme Verarbeitung, Umgang mit Betroffenenrechten sowie mit Datenschutzverletzungen.
Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung
„Nach meiner Kenntnis haben zahlreiche Kommunen trotz der zweijährigen Übergangsfrist erst Anfang 2018 mit den nötigen Anpassungsarbeiten begonnen“, so Thiel. „Gerade der öffentliche Bereich muss aber mit gutem Beispiel voran gehen, wenn es um die Einhaltung des Datenschutzes geht. Wie soll man sonst besonders Vereinen und kleinen Unternehmen überzeugend vermitteln, dass sie sich an diese Regeln halten müssen?“ Den Fragebogen erhalten 12 Landkreise, 3 kreisfreie Städte, 3 große selbständige Städte, 87 Gemeinden sowie 45 Samtgemeinden in Niedersachsen. Anfang 2019 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LfD die Antworten auswerten. Der Abschlussbericht soll dann im Frühjahr 2019 vorliegen.
Lücken schließen, Probleme erkennen
Der Schwerpunkt der Prüfung wird darauf liegen, Lücken und Probleme bei der Umsetzung der DS-GVO zu erkennen sowie das Bewusstsein der verantwortlichen Stellen für den Datenschutz zu schärfen. Die Datenschutzbeauftragten der Kommunen können den Fragebogen außerdem dazu nutzen, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, zu welchen Themen noch ergänzende Beratung vor Ort benötigt wird. Sollte die LfD während der Prüfung schwerwiegende Verstöße gegen die DS-GVO feststellen, kann sie aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel eine förmliche Beanstandung. Die Befragung der Kommunen ist die zweite große Prüfung der LfD seit Geltung der DS-GVO. Bereits Ende Juni hatte Thiel 50 große und mittelgroße niedersächsische Unternehmen aus verschiedenen Branchen angeschrieben. Der Bericht zu dieser Prüfung wird für Mai 2019 erwartet.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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Telefon | 0511 120-4500 |
Fax | 0511 120-4599 |
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15.11.2018
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27.06.2019