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13.10.2016

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Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten im Landtagsausschuss für Inneres und Sport

Landesregierung soll umfassend über Funkzellenabfragen informieren


„Funkzellenabfragen sind schwer wiegende Grundrechtseingriffe. Deshalb brauchen wir endlich auch in Niedersachsen einen umfassenden Überblick über Art und Umfang des Einsatzes dieser Strafverfolgungsmaßnahme“, so die Landesdatenschutzbeauftrage Barbara Thiel anlässlich der Anhörung zu einem entsprechenden Entschließungsantrag.

Bei einer Funkzellenabfrage erheben die Strafverfolgungsbehörden bei den Telekommunikationsunternehmen die Verkehrsdaten (z. B. Standortdaten und Daten der Kommunikation nach Datum und Uhrzeit) von allen Personen, die sich zu einer bestimmten Zeit mit ihrem Mobiltelefon im Sendebereich einer bestimmten Funkzelle aufgehalten haben. Die Verkehrsdaten lassen erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten zu. Zudem ist von der Maßnahme stets eine große Zahl unbeteiligter Personen betroffen. So wurden beispielsweise im Rahmen einer Funkzellenabfrage im August 2014 in Osnabrück 14.000 Handydaten von über 750 Personen erfasst. Schwer wiegt zudem, dass die Maßnahme heimlich erfolgt.

„Die Strafverfolgungsbehörden müssen schnellstmöglich aussagekräftiges Datenmaterial vorlegen, aus dem sich nicht nur die Zahl der angeordneten Funkzellenabfragen, sondern auch die Anzahl der betroffenen Telekommunikationsanschlüsse und die Zahl der erhobenen Verkehrsdaten ergibt“, so Barbara Thiel.

Im Niedersächsischen Landtag wird über die Forderung nach einer aussagekräftigen Statistik zu Funkzellenabfragen bereits seit über fünf Jahren diskutiert. Seit Ende 2015 sieht die Strafprozessordnung eine solche Statistik vor, gestattet aber noch eine Übergangszeit bis zum Jahr 2018. Handlungsbedarf bestehe aber schon jetzt, zumal das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum BKA-Gesetz bei heimlich durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen ausdrücklich eine verschärfte demokratische Kontrolle und Überprüfung durch Parlament und Öffentlichkeit eingefordert habe, so die Landesdatenschutzbeauftragte. Thiel abschließend: „Nehmen wir uns ein Beispiel an Schleswig-Holstein. Dort wird bereits seit 2013 umfassend über den Einsatz der Funkzellenabfrage informiert“.




Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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erstellt am:
13.10.2016

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