Artikel-Informationen
erstellt am:
29.06.2018
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2019
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, prüft ab Ende Juni, wie gut sich die niedersächsischen Unternehmen bisher auf die seit dem 25. Mai geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingestellt haben. In einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung schreibt Thiels Behörde in diesen Tagen 50 Unternehmen unterschiedlicher Größe an, die Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten sollen.
Aufklären, sensibilisieren, helfen
„Ich möchte mir zunächst einen Überblick darüber verschaffen, wie die Firmen die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DS-GVO genutzt haben“, so Barbara Thiel. „Mein Hauptanliegen dabei ist es zu identifizieren, ob es bei den verantwortlichen Stellen noch Nachholbedarf gibt. Außerdem möchte ich mit dieser Prüfung das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und die Vorschriften der DS-GVO im Speziellen stärken. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt also nicht vorrangig darum, möglichst viele Fehler zu finden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen möchten wir aufklären, sensibilisieren und wertvolle Hinweise geben. Trotzdem kann es natürlich zu einem entsprechenden Verfahren kommen, wenn wir während der Prüfung Verstöße gegen die DS-GVO feststellen.“
Abschlussbericht im Mai 2019
Den Fragebogen der LfD erhalten zunächst 20 große und 30 mittelgroße Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben. „Wir werden nicht den kleinen Handwerksbetrieb oder Bäcker an der Ecke prüfen“, so Barbara Thiel. Eine vollständige Prüfung einzelner Branchen ist im Moment nicht geplant.
Bis zum November werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Antworten auswerten und anschließend bei ausgewählten Unternehmen Vor-Ort-Termine wahrnehmen. Der Abschlussbericht der Querschnittsprüfung soll dann im Mai 2019 vorliegen.
Konsequenzen für zukünftige Arbeit der Aufsichtsbehörde
Die LfD erhofft sich von dieser bisher größten Prüfung seit Bestehen der Aufsichtsbehörde auch Hinweise für ihre zukünftige Arbeit. So könnten sich zum Beispiel Schwerpunktprüfungen in bestimmten Branchen anschließen. Außerdem erwartet die Behörde Anhaltspunkte dafür, wo noch besonders viel Beratungs- und Aufklärungsbedarf besteht. Als Konsequenz daraus könnten beispielsweise neue Orientierungshilfen erarbeitet werden.
Pressemitteilung als PDF-Download
Anlage: Fragenkatalog der Querschnittsprüfung (PDF)
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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Telefon | 0511 120-4500 |
Fax | 0511 120-4599 |
E-Mail an Ansprechpartner schreiben |
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29.06.2018
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27.06.2019