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01.02.2016

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Gemeinsame Erklärung der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie des Verbandes der Automobilindustrie

Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Nutzung vernetzter und nicht vernetzter Fahrzeuge



26.01.2016. Bereits heute benötigt und produziert das moderne Kraftfahrzeug eine Vielzahl an Daten. Aufgrund der fortschreitenden informationstechnischen Ausstattung der Kraftfahrzeuge und deren Anbindung an das Internet sowie der Vernetzung der Verkehrsteilnehmer untereinander wird sich dieser Trend fortsetzen und in den kommenden Jahren zu weitreichenden Veränderungen im Straßenverkehr führen. Darüber hinaus entstehen zahlreiche neue Fahrzeugfunktionen und Verkehrstelematik-Anwendungen, z. B. in den Bereichen Service und Multimedia. Die Digitalisierung und insbesondere die Vernetzung bergen neben den Vorteilen für die Verkehrssicherheit und den Komfort zugleich auch Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Fahrzeugnutzer.

Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie der Verband der Automobilindustrie (VDA) haben mit Blick auf die Aktualität des Themas gemeinsam eine Erklärung zu „Datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung vernetzter und nicht vernetzter Fahrzeuge“ erarbeitet (s. Anlage) und dabei die folgenden Themen behandelt:

  • Personenbezogenheit der im Fahrzeug anfallenden Daten,
  • Festlegung des Zeitpunkts der Datenerhebung,
  • Bestimmung der verantwortlichen Stelle,
  • Rechtsgrundlagen für den Datenumgang im Kfz,
  • Datenschutzrechtliches Auskunftsrecht gegenüber dem Hersteller,
  • Hoheit über die Datenverarbeitungsvorgänge im Fahrzeug.

Die Datenschutzbehörden und der VDA konnten Übereinstimmung erzielen beim Personenbezug von bei der Kfz-Nutzung anfallenden Daten, wenn eine Verknüpfung mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen vorliegt. Zur Feststellung des Zeitpunkts der Datenerhebung und der verantwortlichen Stelle muss zwischen „online“ und „offline“ (also mit bzw. ohne sofortige Datenübermittlung) betriebenen Fahrzeugen unterschieden werden. Wichtig für das Verständnis der Datenverarbeitung im Kfz sind ihr Zweck sowie das Vorliegen einer vertraglichen Regelung oder einer Einwilligung etwa durch den Fahrzeughalter. Hinsichtlich der vom Hersteller erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten besteht ihm gegenüber ein unentgeltliches Auskunftsrecht des Halters. Zudem wird die Borddokumentation der Fahrzeuge über die wichtigsten Fragen zur Datenverarbeitung informieren.

Die Datenschutzbehörden werden den Dialog mit dem VDA zu weiteren Fragen des Datenschutzes bei automatisierten und vernetzten Fahrzeugen fortsetzen.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

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