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08.02.2017

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Pilotprojekt des Innenministeriums ist rechtswidrig

Thiel beanstandet Einsatz der „Bodycams“ durch niedersächsische Polizei


Der gegenwärtige Pilotversuch zum Einsatz von so genannten Bodycams durch die niedersächsische Polizei ist rechtswidrig. Da das Innenministerium es bisher ablehnte, das bereits im Dezember 2016 gestartete Projekt zu stoppen, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, heute (08.02.2017) gegenüber dem Innenministerium den Einsatz der Körperkameras förmlich beanstandet.

Gerügt wird zum einen, dass für den Einsatz von „Bodycams“ derzeit jegliche Rechtsgrundlage fehlt. „Eine ausdrückliche Befugnisnorm ist zwingend erforderlich, um die Anfertigung von Bildaufnahmen und damit den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen“, so Dr. Christoph Lahmann, stellvertretender Landesdatenschutzbeauftragter. Der Einsatz von Körperkameras stellt im Vergleich zu anderen Formen der Videoüberwachung einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, denn die am Körper auf Schulterhöhe getragene Kamera filmt direkt in das Gesicht der Betroffenen. Auch die Aufnahme unbeteiligter Dritter ist nicht ausgeschlossen.

Zum anderen hat es das Innenministerium bis heute unterlassen, die für den Einsatz der „Bodycams“ erforderliche so genannte Vorabkontrolle zu erstellen. Vorabkontrollen dienen der Prüfung, ob bei datenverarbeitenden Maßnahmen eine angemessene Datensicherheit besteht. Sie sind nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz zwingend vorgeschrieben (§ 7 Absatz 3) und müssen bereits vor Einführung einer neuen Technologie erfolgen.

Dr. Lahmann betonte: „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Bodycams bei der Polizei – die Kameras dürfen aber nicht an Recht und Gesetz vorbei betrieben werden.“ Noch anlässlich der Innenministerkonferenz Ende November 2016 hat der niedersächsische Innenminister offenbar selbst die Auffassung vertreten, dass für den Einsatz von Bodycams die Rechtsgrundlage fehlt. Dem entspricht es, dass der Landtag gegenwärtig einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Überarbeitung des niedersächsischen Polizeigesetzes berät, der eine ausdrückliche Regelung für den Einsatz von Körperkameras vorsieht. „Erst wenn diese Neuregelung beschlossen wird und in Kraft getreten ist, dürfen die Bodycams eingesetzt werden“, so Dr. Lahmann abschließend.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4551 oder -4500
Fax 0511 120-4599
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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2017
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2017

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