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Bundesrecht

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen der Wirtschaft, die dies unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder in oder aus nicht automatisierten Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke tun.

Die Vorschriften des BDSG gelten auch für öffentliche Stellen des Bundes. Dies sind die Behörden des Bundes (z. B. die Bundesfinanzdirektion), die Organe der Rechtspflege des Bundes (z. B. der Bundesgerichtshof), andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen im Bundesbereich (z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unter Bundesaufsicht, z. B. die Bundesagentur für Arbeit), bestimmte Vereinigungen öffentlicher Stellen des Bundes (z. B. die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit) und bestimmte von diesen beherrschte Unternehmen, Gesellschaften oder Einrichtungen, auch in privater Rechtsform.

Weitere Informationen zu den öffentlichen Stellen des Bundes finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bund.de.

Das BDSG stellt allgemeine datenschutzrechtliche Grundregeln für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten auf. Neben dem BDSG gibt es zahlreiche Spezialregelungen in anderen Gesetzen, die den allgemeinen Datenschutzregeln vorgehen, z. B. im

  • Sozialgesetzbuch,
  • Strafgesetzbuch,
  • Handelsgesetzbuch,
  • Betriebsverfassungsgesetz,
  • Telekommunikationsgesetz,
  • Telemediengesetz,
  • Melderechtsrahmengesetz,
  • Bundeszentralregistergesetz,
  • Bundesverfassungsschutzgesetz und
  • in der Abgabenordnung.

Stand: 01.07.2017
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts: Bundesdatenschutzgesetz (neu)

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