Datenschutz in der Niedersächsischen Verfassung
Die Niedersächsische Verfassung regelt Stellung und Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sie garantiert ihre Unabhängigkeit. mehr
Die Niedersächsische Verfassung regelt Stellung und Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sie garantiert ihre Unabhängigkeit. mehr
Das Niedersächsische Datenschutzgesetz regelt die Datenverarbeitung von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Niedersachsens und deren Vereinigungen ohne Rücksicht auf den rechtlichen Charakter ihrer Tätigkeit. mehr
Weitere niedersächsische Regelungen zum Datenschutz finden sich in speziellen niedersächsischen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. mehr