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DS-GVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO; Englisch: General Data Protection Regulation GDPR) vereinheitlicht europaweit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Mit der DS-GVO soll der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt sowie der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Die DS-GVO gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten bringen jedoch durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang (Art. 85 und Art. 86 der Verordnung). Für diese und andere Rechtsvorschriften ist die Datenschutz-Grundverordnung bereits seit deren Inkrafttreten am 24. Mai 2016 maßgeblich.

Zusammen mit der sogenannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz bildet die DS-GVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.

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