Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Kriterien zur Akkreditierung einer Überwachungsstelle für Verhaltensregeln nach Art. 41 DS-GVO i. V. m. Art. 57 Abs.1 lit. p 1. Alt. DS-GVO

Voraussetzung für eine Akkreditierung einer Überwachungsstelle für Verhaltensregeln nach Art. 41 in Verbindung mit Art. 57 Abs. 1 lit. p 1. Alt. DS-GVO ist neben der Stellung eines Antrags die Erfüllung der in Art. 41 Abs. 2 DS-GVO genannten Vorgaben. Die für die Akkreditierung zuständige Aufsichtsbehörde wird die Erfüllung der in Art. 41 Abs. 2 DS-GVO genannten Voraussetzungen anhand bestimmter Akkreditierungskriterien prüfen.

Umfassende Informationen zu den Kriterien finden Sie hier als PDF-Download.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln