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Meldung von Datenschutzverletzungen nach Artikel 33 DSGVO

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche diese unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnisnahme der gemäß Artikel 55 DS-GVO zuständigen Aufsichtsbehörde. Er muss dies nicht tun, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.


Dieses Formular ist zur Meldung durch verantwortliche Stellen (Unternehmen, Vereine u.ä.) gedacht:

Sie sind selbst nicht verantwortlich, möchten aber ein rechtswidriges Handeln melden?

Dann nutzen Sie bitte unser Formular "Online-Beschwerde".


Bevor Sie einen Vorfall melden, lesen Sie bitte die Informationen zur Meldung von Datenschutzverstößen. Sie erfahren dort z. B., wann ein geringes Risiko vorliegt, das nicht meldepflichtig ist.

Zudem empfehlen wir Ihnen die Leitlinien zu Datenschutzverletzungen - WP 250 des EDSA.


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben
Link zum Online-Meldeformular

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