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Videoüberwachung durch öffentliche Stellen



Zielgruppe:


  • Beschäftigte öffentlicher Stellen, insbesondere der Gerichte und der Justizvollzugsanstalten
  • Datenschutzbeauftragte, Datenschutz-Koordinatoren öffentlicher Stellen
  • Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
  • andere interessierte Landesbedienstete


Ziel und Inhalt:

Der Kurs vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kenntnisse über die praktische und rechtlich vertretbare Anwendung des § 14 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).

Die Inhalte sind ausgerichtet auf die Überwachung von Gebäuden und Liegenschaften öffentlicher Stellen, der Justiz und der Polizei.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen an konkreten Fallbeispielen die Rechtmäßigkeit verschiedener Videoüberwachungen beurteilen und ggf. Lösungsvorschläge ausarbeiten. Anhand von Fällen aus der Praxis werden häufig auftretende Fragen und Lösungsmöglichkeiten diskutiert.

Ferner erfolgt ein Ausblick auf andere Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung (beispielsweise Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz, etc.) und die technischen Anwendungsmöglichkeiten der Videoüberwachung in der näheren Zukunft.





Dozenten:





Frau Müller und Herr Feldschnieders
Vorraussetzung:
keine
Schulungsform: Kurs (eintägig)
Zeit und Ort:
05.03.2020
10 - 17 Uhr
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Teilnahmegebühr: 170 €
VA-Nummer:
20.1.01-1 (ausgebucht!)




Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon:
0511 120-4515
Fax:
0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben


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