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Datenschutzbehörden im Austausch mit der Volkswagen AG über neuartige Datenverarbeitung in Kundenfahrzeugen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen steht gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden Baden-Württembergs und Bayerns im engen Austausch mit der Volkswagen AG und ihren deutschen Tochtermarken über die Einführung neuer Verfahren zur Verarbeitung von Fahrzeugdaten zur Verbesserung und Fortentwicklung der Fahrassistenz- und Fahrsicherheitssysteme.

Die Volkswagen AG beabsichtigt, künftig Sequenzen von Sensor- und Bilddaten der Umgebung aus Kundenfahrzeugen zu nutzen, um Fahrerassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen als zentrale Technologien für die Verbesserung der Verkehrssicherheit schneller und kontinuierlicher weiterentwickeln zu können. Ab dem vierten Quartal 2024 will das Unternehmen bei Zustimmung der Fahrzeugnutzenden damit beginnen, in einigen Fahrzeugserien – zunächst nur in Deutschland – anhand vorher festgelegter, eng definierter Szenarien das Ausleiten von solchen Daten auszulösen und diese zu verarbeiten.

Solche im Einzelnen noch in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden festzulegende Szenarien können laut Volkswagen zum Beispiel der Einsatz des Notbremsassistenten oder plötzliche Ausweichmanöver sein. Eine dauerhafte Datenübertragung zu diesem Zweck findet laut Unternehmen nicht statt. Mehr Informationen zur Technik und den in Betracht kommenden Fahrzeugmodellen hat die Volkswagen AG auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Im Vorfeld hat das Unternehmen die zuständige Datenschutzaufsicht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, kontaktiert, um über die neuartige Datenverarbeitung in den Kundenfahrzeugen zu informieren und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu besprechen. Ebenso sind die Tochterunternehmen Audi und Porsche an ihre jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde herangetreten, um einen Austausch anzustoßen.

Zur Beschleunigung der Entwicklung von Fahrsicherheitstechnologien werden erstmals im Rahmen des Vorhabens der Volkswagen-Unternehmen Sensor- und Bilddaten aus Kundenfahrzeugen und nicht mehr nur aus speziell dafür gekennzeichneten Entwicklungsfahrzeugen genutzt. Neben der zentralen Grundbedingung der Einwilligung der Fahrzeugnutzenden auf Grundlage umfassender Informationen über Umfang und Zwecke der Datenausleitung ergeben sich aus diesem Vorhaben eine Reihe weiterer datenschutzrechtlicher Fragestellungen.

Die Datenschutzbehörden werden diese technische Innovation mit ihrer Expertise eng begleiten. Gemeinsames Ziel ist es, die Verantwortlichen frühzeitig für datenschutzrechtliche Risiken und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Betroffenenrechte zu sensibilisieren und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen anzuhalten. Die Aufsichtsbehörden stimmen überein, dass die neuen Verfahren bei zielgerichtetem Einsatz dazu geeignet sein können, die Fahrassistenzsysteme weiter zu verbessern und damit auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Im Zuge der Kontaktaufnahme durch die Volkswagen AG hat die Datenschutzaufsicht Niedersachsen ein Prüfverfahren begonnen, das derzeit noch andauert und vor allem auch Klärungen auf europäischer Ebene bedarf. Eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung kann die Aufsicht zum aktuellen Zeitpunkt deshalb nicht abgeben.

Einzelheiten zu Zwecken und Umfang der beabsichtigten Verarbeitung von Sensor- und Bilddaten aus Kundenfahrzeugen finden sich in Kürze auf den Webseiten von Volkswagen, Audi und Porsche.





Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2024

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