Vom EDSA übernommene Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden fördert.
Am 25. Mai 2018 bestätigte der EDSA die Leitlinien zur Datenschutz-Grundverordnung, die von der Artikel-29-Datenschutzgruppe ausgearbeitet wurden:
- Leitlinien zum Recht auf Datenübertragbarkeit - WP 242 rev.01
- Anhang zum Arbeitspapier WP 242 - Häufig gestellte Fragen
- Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“) - WP 243 rev.01
- Leitlinien für die Bestimmung der federführenden Aufsichtsbehörde eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters - WP 244
- Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) - WP 248 Rev. 01
- Leitlinien zu Datenschutzverletzungen (April 2023, z. Zt. nur auf Englisch verfügbar ) Guidelines 9/2022 on personal data breach notification under GDPR
- Leitlinien zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling - WP 251 rev.01
- Leitlinien für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 - WP 253
- Guidelines on consent under Regulation 2016/679 - WP259 rev.01
- Leitlinien in Bezug auf die Einwilligung - 05/2020
- Leitlinien für Transparenz - WP 260 rev.01