FAQ | Zensus 2022
- Gebäude- und Wohnungszählung
- Haushaltebefragung
- Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
- Wiederholungbefragung
- Verantwortlichkeit
- Wahrung des Datengeheimnisses
- Auskunftspflicht
- Was passiert mit den Daten? Gilt die Datenschutz-Grundverordnung?
- Weitere Fragen zum konkreten Ablauf
- Hotline und zusätzliche Informationen
Warum findet eine Volkszählung statt?
Warum findet gerade 2022 eine Volkszählung statt?
Wann genau findet der Zensus statt?
Warum genügt nicht das Melderegister, um die Einwohnerzahl zu kennen?
Wer wird mit dem Zensus 2022 befragt?
Muss ich mich zum Zensus selbst anmelden?
Wird mit dem Zensus 2022 das Melderegister korrigiert?
Werden die erhobenen Daten an das Finanzamt gegeben?
Werden bei der Haushaltebefragung alle Haushalte befragt?
Zensus – was ist das eigentlich?
Zensus ist der Begriff für eine Volkszählung. Ab Mai 2022 findet in Deutschland eine solche Volkszählung statt. Der Begriff hierfür ist Zensus 2022.
Der Zensus 2022 erfolgt nur zur Erstellung von Statistiken. Die Statistiken sind anonym.
Warum findet eine Volkszählung statt?
Lösungen von Problemen wie zum Beispiel Wohnungsknappheit können nur dann richtig angegangen werden, wenn zuvor überhaupt bekannt ist, wie die Realität aussieht. Damit Gesetze an der Lebensrealität ausgerichtet werden können, sind aktuelle, lebensnahe Statistiken nötig. Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie beispielsweise wohnen. Diese Statistiken stehen dann in unmittelbarem Zusammenhang mit Lösungsansätzen, beispielsweise um mehr Wohnraum schaffen zu können. Auch der Bedarf für Schulen oder Kindertagesstätten kann mit den Statistiken des Zensus 2022 besser eingeschätzt werden.
Warum findet gerade 2022 eine Volkszählung statt?
Der Zensus findet eigentlich alle zehn Jahre statt. Der vorherige Zensus war im Jahr 2011. Eigentlich sollte im Jahr 2021 wieder ein Zensus stattfinden, er wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben auf das Jahr 2022.
Wann genau findet der Zensus statt?
Der Zensus 2022 beginnt am 15. Mai 2022. Dieser Tag heißt Zensus-Stichtag. Soweit Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden, nehmen sie ihre Befragungen einzelner Haushalte ab 15. Mai 2022 vor. Die Befragungen durch die Erhebungsbeauftragten dauern dann in der Regel bis einschließlich August 2022. Außerdem finden circa bis September 2022 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätssicherung statt.
Auskunftspflichtige können bereits ab dem 01. Mai 2022 ein Erstankündigungsschreiben mit einer Terminankündigung erhalten. Die Befragungen finden jedoch frühestens ab dem 16. Mai 2022 statt.
Warum genügt nicht das Melderegister, um die Einwohnerzahl zu kennen?
Das Melderegister ist für die Erstellung der anonymen Statistik ein erster Ausgangspunkt, allerdings ist das Melderegister teilweise fehlerhaft. Wenn beispielsweise Personen umziehen, zum Beispiel ins Ausland, ohne sich abzumelden, wird das Melderegister unrichtig. Auch durch verstorbene Personen kann das Melderegister fehlerhaft sein. Es kann daher sein, dass das Melderegister eine Person als gemeldet enthält, die dort nicht mehr lebt (sogenannte Übererfassung). Genauso kann es sein, dass eine Person an einem Ort wohnt, ohne dass sie dort im Melderegister geführt wird (sogenannte Untererfassung). Daher ist der Zensus erforderlich zur Erstellung von Statistiken über die korrekte Einwohnerzahl. Außerdem dient der Zensus nicht nur der Ermittlung der Einwohnerzahl. Zusätzlich werden mit dem Zensus Statistiken über die Struktur der Bevölkerung erstellt. Hierzu sind Fragen enthalten beispielsweise zu Wohnsituation, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand. Weitere Fragen beziehen sich beispielsweise auf Bildungsstand und Erwerbstätigkeit. Die Themenbereiche bei der Haushaltebefragung sind daher „Bevölkerungsstruktur“, „Bildung“ und „Erwerbstätigkeit“. Mit dem Melderegister allein könnten solche Statistiken nicht erstellt werdenWarum genügt nicht das Melderegister, um die Einwohnerzahl zu kennen?Wer wird mit dem Zensus 2022 befragt?
Hier muss man unterscheiden. Der Zensus besteht nämlich aus drei verschiedenen Teilen:
Mit der sogenannten Gebäude- und Wohnungszählung werden die Eigentümer von Haus- oder Wohnungseigentum in Deutschland befragt. Es handelt sich um eine sogenannte Vollbefragung, das heißt befragt werden sämtliche Eigentümer in Deutschland. Auskunftspflichtig sind neben den Eigentümern insbesondere auch die Hausverwaltungen. Die Aufforderung zur Teilnahme erfolgt per Post.
Bei der Haushaltebefragung werden dagegen direkt die Haushalte befragt, allerdings nur circa 10 Prozent der Bevölkerung. Diese Adressen wurden als Stichprobe im Zufallsprinzip ermittelt. Die Haushaltebefragung dieser ausgewählten Haushalte erfolgt über Erhebungsbeauftragte. Die Erhebungsbeauftragten melden sich bei diesen gezogenen Haushalten mit Terminankündigungskarten im Briefkasten an.
Der dritte Teil des Zensus bezieht sich auf Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Der Unterschied zwischen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist wie folgt:
- Wohnheime zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewohner jeweils einen eigenen Haushalt führen (zum Beispiel Studierendenwohnheime).
- Bei Gemeinschaftsunterkünften dagegen führen die Bewohner keinen eigenen Haushalt (zum Beispiel Justizvollzugsanstalten oder Pflegeheime).
Bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet eine Vollbefragung statt. Hintergrund ist, dass hier regelmäßig eine hohe Fluktuation gegeben ist und zugleich oftmals keine korrekte Anmeldung in den Meldebehörden erfolgt. Daher wäre eine Statistik, die auf Melderegistern beruht, bei diesen Wohnformen regelmäßig veraltet bzw. ungenau. Bei Wohnheimen erfolgt die Beantwortung durch jeden Bewohner bzw. Bewohnerin selbst. Bei Gemeinschaftsunterkünften erfolgt die Beantwortung stellvertretend durch die Leitung der Einrichtung.
Muss ich mich zum Zensus selbst anmelden?
Nein, die Aufforderung zur Teilnahme an die Auskunftspflichtigen erfolgt in jedem Fall schriftlich. Dies erfolgt entweder auf dem Postweg oder per eingeworfener Terminankündigungskarte der Erhebungsbeauftragten im Briefkasten.
Wird mit dem Zensus 2022 das Melderegister korrigiert?
Nein. Der Zensus dient nur der Erstellung von Statistiken. Es ist ausdrücklich im Gesetz verboten, dass die beim Zensus erhobenen Daten der Meldebehörde zur Verfügung gestellt werden. Der Zensus dient daher nicht einer Korrektur oder Aktualisierung des Melderegisters. Wenn das Melderegister unrichtig ist, wird das durch den Zensus 2022 nicht korrigiert.
Werden die erhobenen Daten an das Finanzamt gegeben?
Nein. Der Zensus 2022 dient nur der Erstellung von Statistiken. Eine Nutzung zu anderen Zwecken oder durch andere Behörden ist gesetzlich verboten.
Warum werde ich bei der Gebäude- und Wohnungszählung gefragt, welche Heizungsanlage in meinem Haus ist?
Der Zensus 2022 dient der Erstellung von Statistiken, hier zur Erstellung einer anonymen Statistik über die prozentuale Häufigkeit der verschiedenen Heizungssysteme. Eine Nutzung zu anderen Zwecken oder durch andere Behörden ist gesetzlich verboten.
Werden bei der Haushaltebefragung alle Haushalte befragt?
Nein. Wie bereits beim vorherigen Zensus im Jahr 2011 wird von den Haushalten nur eine Stichprobe befragt. Das ist ausreichend, da auch Register wie das Melderegister zur Erstellung der anonymen Statistik herangezogen werden. Dadurch genügt es, dass nur eine Stichprobe von ungefähr 10 % der Bevölkerung persönlich durch Erhebungsbeauftragte aufgesucht werden. Diese Ergebnisse der Stichprobenbefragung werden dann auf ganz Deutschland mathematisch hochgerechnet. Auf diese Weise werden der Aufwand und die Kosten sowie die Belastung der Bürgerinnen und Bürger erheblich gesenkt.
Auf welche Rechtsgrundlagen ist der Zensus 2022 gestützt?
Auf Bundesebene stützt sich der Zensus 2022 auf mehrere Gesetze, die sich gegenseitig ergänzen. Die wesentlichen Eckpunkte der Durchführung sind im Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) geregelt. Zudem stützt sich der Zensus auf das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022) und das Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG). Ergänzende Regelungen ergeben sich außerdem aus dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Mit der Durchführung des Zensus 2022 erfüllt Deutschland außerdem seine Pflichten aus der EU-Verordnung 763/2008. Dadurch sind alle Mitgliedstaaten zur Durchführung des Zensus verpflichtet. Damit sind die Statistiken EU-weit vergleichbar.
Für Niedersachsen sind im Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) weitere Rechtsgrundlagen enthalten. Hierbei stützt sich der Landesgesetzgeber auch auf die sogenannte Öffnungsklausel in Art. 89 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).