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Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Was gilt bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften?

Bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet eine Vollbefragung statt. Das heißt, dass sich die Erhebung auf sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner bezieht. Hintergrund ist, dass hier regelmäßig eine hohe Fluktuation gegeben ist und zugleich oftmals keine korrekte Anmeldung in den Meldebehörden erfolgt. Daher wäre eine Statistik, die auf Melderegistern beruht oder nur aus Stichproben hochgerechnet wird, bei diesen Wohnformen zu ungenau.

Wer ist bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften auskunftspflichtig?

Hier ist zwischen Wohnheimen einerseits und Gemeinschaftsunterkünften andererseits zu unterscheiden. Daher muss man beide Begriffe auseinanderhalten:

  • Wohnheime zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewohner jeweils einen eigenen Haushalt führen (zum Beispiel Studierendenwohnheime). In Wohnheimen erfolgt die Beantwortung durch jeden Bewohner bzw. Bewohnerin selbst.
  • Gemeinschaftsunterkünfte zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewohner keinen eigenen Haushalt führen (zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen). Bei Gemeinschaftsunterkünften erfolgt die Beantwortung stellvertretend durch die Leitung der Einrichtung.

Wie verläuft die Befragung in den Wohnheimen?

In Wohnheimen erfolgt die Befragung durch Erhebungsbeauftragte. Die Erhebungsbeauftragten befragen jeden einzelnen Haushalt in dem jeweiligen Wohnheim. Es bestehen prinzipiell keine Unterschiede zu der stichprobenbezogenen Haushaltebefragung. Auch bei den Wohnheimen wird von den Erhebungsbeauftragten zunächst der 1. Fragenkomplex persönlich abgefragt. Im Gegensatz zur übrigen Haushaltebefragung (auf Stichprobenbasis) wird hierbei auch der Geburtsort und der Geburtsname abgefragt.

Ein Teil der Haushalte in Wohnheimen wird außerdem aufgefordert, zusätzlich den 2. Fragenkomplex zu beantworten.

Ansonsten gibt es keine Unterschiede zu der übrigen Haushaltebefragung. Weitere Einzelheiten können daher im Kapitel „Haushaltebefragung“.

Wie verläuft die Befragung in den Gemeinschaftsunterkünften?

In Gemeinschaftsunterkünften erfolgt die Beantwortung stellvertretend durch die Leitung der Einrichtung. Die Erhebungsbeauftragten suchen die Gemeinschaftsunterkunft auf und übergibt der Einrichtungsleitung eine Online-Kennung. Die Einrichtungsleitung soll die Beantwortung online über diese Zugangskennung vornehmen. Falls eine Einrichtungsleitung nicht über einen Internetzugang verfügen sollte, kann eine Papierliste zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt werden. Der Inhalt der Befragung ist ähnlich wie bei den Wohnheimen, es werden allerdings weniger Punkte abgefragt. Insbesondere werden keine Fragen zur Erwerbstätigkeit gestellt.

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