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FAQ Zensus 2022 - Verantwortlichkeit

Wer ist Verantwortlicher beim Zensus 2022?

Als bundeseinheitliche Befragung, die vom Bund, den Bundesländern und den Erhebungsstellen in den Kommunen durchgeführt wird, besteht in Niedersachsen folgende datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit: Es besteht zum einen eine gemeinsame Verantwortlichkeit des Statistischen Bundesamts und des Landesamts für Statistik Niedersachsen. Zum anderen besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit des Landesamts für Statistik Niedersachsen und denjenigen niedersächsischen Kommunen, in denen Erhebungsstellen bestehen.

Was sind die Erhebungsstellen?

Der Ablauf des Zensus vor Ort wird durch die sogenannten örtlichen Erhebungsstellen organisiert (im Folgenden „Erhebungsstellen“). In Niedersachsen bestehen Erhebungsstellen in Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern; im Übrigen bei den Landkreisen. In Niedersachsen bestehen circa 50 Erhebungsstellen. Die Erhebungsstellen bestellen und beaufsichtigen die Erhebungsbeauftragten und koordinieren die Befragung vor Ort. Die Erhebungsstellen sind nicht befugt, Auswertungen der erhobenen Daten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Wenn Sie Fragen zum Zensus haben, steht Ihre örtliche Erhebungsstelle hierfür zur Verfügung.

Wer sind die Erhebungsbeauftragten?

Erhebungsbeauftragte sind von der örtlichen Erhebungsstelle mit der Befragung in einem konkreten Gebiet beauftragt. Die Erhebungsbeauftragten sind insofern Teil der örtlichen Erhebungsstelle. Bei der Auswahl der Erhebungsbeauftragten wird darauf geachtet, dass sie die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Die Erhebungsbeauftragten sind verpflichtet, die Anweisungen der Erhebungsstellen zu befolgen. Soweit Erhebungsbeauftragte ehrenamtlich tätig sind, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung.

In Niedersachsen sind circa 9.000 Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2022 im Einsatz. Die Erhebungsbeauftragten werden eingesetzt für die Haushaltebefragung, einschließlich der Befragung in Wohnheimen. Hierzu nehmen sie Kontakt auf zu den Auskunftspflichtigen und erheben insbesondere den 1. Fragenkomplex der Haushaltebefragung. Das Befragungsergebnis dokumentieren die Erhebungsbeauftragten auf entsprechenden Papierformularen.


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