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Haushaltebefragung

Wie viele Haushalte werden befragt?

Mit der Haushaltebefragung werden deutschlandweit circa zehn Prozent der Bevölkerung befragt.

Wie wurden diese Haushalte ermittelt?

Diese Adressen wurden als Stichprobe im Zufallsprinzip ermittelt.

Wurden mit der Stichprobe Straßenadressen oder Haushalte gezogen?

Alle Haushalte unter einer solchen zufällig gezogenen Adresse sind für die Haushaltebefragung ausgewählt. Wenn also zum Beispiel die Adresse eines Mehrfamilienhauses auf diese Weise gezogen worden ist, sind alle Wohnungen unter dieser Adresse für die Haushaltebefragung gezogen.

Wer ist bei der Haushaltebefragung auskunftspflichtig?

Auskunftspflichtig im einzelnen Haushalt sind hierbei alle in diesem Haushalt lebenden volljährigen Personen. Die Antworten beziehen sich dann auch auf die Minderjährigen, die in dem Haushalt wohnen.

Minderjährige sind selbst nur dann auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.

Wie wird die Haushaltebefragung durchgeführt?

Die Haushaltebefragung an diese ausgewählten Haushalte erfolgt über Erhebungsbeauftragte.

Wie kontaktieren die Erhebungsbeauftragten diese Haushalte?

Die Erhebungsbeauftragten melden sich bei diesen gezogenen Haushalten mit Terminankündigungskarten im Briefkasten an. Auf dem Terminankündigungsschreiben ist, mit Vorlauf von circa einer Woche, der Termin mit Datum und einem konkreten Zeitfenster enthalten.

Auskunftspflichtige können bereits ab dem 01. Mai 2022 ein Erstankündigungsschreiben mit einer Terminankündigung erhalten. Die Befragungen finden jedoch frühestens ab dem 16. Mai 2022 statt.

Was ist, wenn ich zu dem angekündigten Termin nicht zuhause bin?

Wenn die Erhebungsbeauftragten zum ersten angekündigten Termin keine auskunftspflichtige Person im Haushalt antreffen, dann teilen sie in einem Zweitankündigungsschreiben einen weiteren Befragungstermin mit.

Auskunftspflichtige haben auch die Möglichkeit, Erhebungsbeauftragte über eine Telefonnummer auf der Ankündigungskarte zu kontaktieren. Dann kann eine Terminabsprache erfolgen.

Was ist, wenn die Erhebungsbeauftragten mich wiederholt nicht angetroffen haben?

In diesem Fall erfolgt ein postalischer Versand des Papierfragebogens durch die Erhebungsstelle.

Auf welche Themen bezieht sich die Haushaltebefragung?

Es gibt zwei Fragenkomplexe:

  • Der 1. Fragenkomplex bei der Haushaltebefragung dient der Feststellung der Bevölkerungszahl. Die Erhebungsbeauftragten fragen daher, welche Personen an dieser Anschrift wohnen. Hierbei fragen die Erhebungsbeauftragten nach Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Haupt- oder Nebenwohnsitz und der Anzahl der Personen im Haushalt. Diese Angaben sind jeweils anzugeben für jedes Haushaltsmitglied einschließlich Kindern. Zudem werden Kontaktdaten für Rückfragen (Telefonnummer) abgefragt. Bei den Angaben „Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Kontaktdaten (Telefonnummer) und dem konkreten Tag der Geburt (ohne Monat bzw. Jahr)“ handelt es sich um sogenannte Hilfsmerkmale, die nur der Durchführung des Zensus dienen. Diese Hilfsmerkmale werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den abstrakten Antworten (sogenannten Erhebungsmerkmalen) getrennt und nach Erreichen der statistischen Ziele gelöscht. Die befragte erwachsene Person kann hierbei die Beantwortung für alle anderen Haushaltsangehörigen vornehmen.

  • Der 2. Fragenkomplex bezieht sich auf die Themen Bevölkerungsstruktur, Bildung und Erwerbstätigkeit. Von den circa 10 % der Bevölkerung, die zur Beantwortung des 1. Fragenkomplexes als Stichprobe herausgezogen worden sind, wird wiederum nur ein Teil zur Beantwortung des 2. Fragenkomplexes, d.h. der zusätzlichen Fragen, aufgefordert. Der Prozentsatz derjenigen Haushalte, die zur Beantwortung des zweiten Fragenkomplexes aufgefordert werden, steht in Zusammenhang mit der Einwohnerzahl der Gemeinde. Auch beim 2. Fragenkomplex muss für jedes Haushaltsmitglied einschließlich Kindern jeweils ein eigener Fragebogen ausgefüllt werden. Die befragte erwachsene Person kann hierbei die Beantwortung für alle anderen Haushaltsangehörigen vornehmen.

Auf welche Weise wird der erste Fragenkomplex abgefragt?

Der erste Fragenkomplex wird von den Erhebungsbeauftragten vor Ort abgefragt.

Auf welchem Weg kann der zweite Fragenkomplex beantwortet werden?

Der zweite Fragenkomplex, d.h. die zusätzlichen Fragen zu Bevölkerungsstruktur, Bildung und Erwerbstätigkeit, kann auf mehreren Wegen beantwortet werden:

  • Um den Aufwand zu reduzieren, sollte die Beantwortung vorrangig über die Online-Plattform erfolgen. Es muss für jedes Haushaltsmitglied einschließlich Kindern jeweils ein eigener Online-Fragebogen ausgefüllt werden. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten die Auskunftspflichtigen im Anschluss an die Beantwortung des 1. Fragenkomplexes von den Erhebungsbeauftragten. Wenn Auskunftspflichtige die Annahme dieser Zugangsdaten verweigern oder ihre Zugangsdaten verlieren, werden die Zugangsdaten bzw. der Papierfragebogen von der Erhebungsstelle per Post versandt.
  • Die Antworten zum 2. Fragenkomplex können den Erhebungsbeauftragten im Anschluss an die Beantwortung des 1. Fragenkomplexes auch direkt vor Ort mitgeteilt werden.
  • Die Erhebungsbeauftragten haben eine gewisse Anzahl an Papierfragebögen zum 2. Fragekomplex dabei und können sie meist auf Wunsch direkt übergeben. Sie können bei Bedarf auch einen Papierfragebogen zum 2. Fragekomplex bei der örtlichen Erhebungsstelle anfordern.
  • Außerdem gibt es in Niedersachsen folgende Möglichkeit: Es besteht eine Hotline, die das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) durch einen Dienstleister betreibt. Über diese Hotline können Sie einen Rückruf unmittelbar durch LSN-Mitarbeiter vereinbaren. Die Telefonnummer der Hotline ist: 0511 899 77 335 (Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr und am Samstag von 9 bis 16 Uhr). Beim Rückruf unmittelbar durch LSN-Mitarbeiter kann dann der Fragebogen telefonisch gegenüber dem LSN beantwortet werden. Diese Beantwortung des Fragebogens, das heißt die Mitteilung von sogenannten statistischen Einzelangaben, erfolgt dann also nicht über den Dienstleister, sondern unmittelbar gegenüber den LSN-Mitarbeitern. Auf diese Weise ist die Vertraulichkeit zusätzlich abgesichert. Wenn Sie telefonisch auf diese Weise den Fragebogen beantworten möchten, halten Sie dabei bitte die Zugangsnummer zum Onlinefragebogen, die Fragebogennummer des Papierfragebogens bzw. die Objektschrift bereit.

Muss man die Erhebungsbeauftragten in die Wohnung lassen?

Die Beantwortung des 1. Fragenkomplexes gegenüber den Erhebungsbeauftragten kann auch vor bzw. an der Wohnungstür erfolgen. Die Erhebungsbeauftragten betreten nur mit Ihrem Einverständnis Ihre Wohnung.

Die Beantwortung des 2. Fragenkomplexes, d.h. die zusätzlichen Fragen zu Bevölkerungsstruktur, Bildung und Erwerbstätigkeit, soll ohnehin vorrangig über die Online-Plattform erfolgen.

Kann man sich von den Erhebungsbeauftragten einen Ausweis zeigen lassen?

Die Erhebungsbeauftragten haben bei der Befragung ihre Berechtigung durch einen offiziellen Ausweis nachzuweisen. Den offiziellen Ausweis stellt die Erhebungsstelle aus. Der offizielle Ausweis ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis) gültig.

Wenn Sie Zweifel haben, ob es sich um Erhebungsbeauftragte handelt, können Sie Ihre örtliche Erhebungsstelle kontaktieren.

Ist die Beantwortung über die Online-Plattform www.zensus2022.de sicher?

Der Zensus 2022 erfüllt sämtliche Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten gewährleisten in höchstem Maß die Vertraulichkeit und Integrität der Daten. Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind erfüllt. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder waren frühzeitig eingebunden.

Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei der Anzahl der Haushaltsmitglieder an?

Es kommt auf den Zeitpunkt 15.05.2022 an. Es ist also zu beantworten, wie viele Personen am 15.05.2022 in der Wohnung gewohnt haben.

Kann ich den Bogen für andere erwachsene Haushaltsmitglieder, die nicht anwesend sind, ausfüllen?

Ja, für erwachsene Haushaltsangehörige, die nicht anwesend sind, kann die Beantwortung stellvertretend durch den anwesenden Auskunftspflichtigen/ die anwesende Auskunftspflichtige erfolgen.

Ist für Kinder, die in der Wohnung leben, jeweils ein eigener Fragebogen auszufüllen?

Ja.


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