Weitere Fragen zum konkreten Ablauf
Werde ich per Telefon erstmals zur Teilnahme aufgefordert?
Nein.
Ein telefonischer Rückruf erfolgt nur, wenn Sie zur Terminabstimmung gegenüber den Erhebungsbeauftragten Ihre Telefonnummer angegeben haben. Auch für sonstige Rückfragen ist im Erhebungsbogen die Angabe der Telefonnummer pflichtig vorgesehen. Eine überraschende erstmalige Kontaktaufnahme, ohne dass Sie vorher Ihre Telefonnummer angegeben haben, findet nicht statt.
Wenn Sie überraschend einen Anruf erhalten, ohne vorher Ihre Telefonnummer gegenüber den Erhebungsbeauftragten (bzw. im Online-Fragebogen) mitgeteilt zu haben, und bei einem solchen überraschenden Anruf aufgefordert werden, personenbezogene Angaben zu machen, sollten Sie die Polizei informieren.
In meinem Bekanntenkreis habe nur ich diesen Fragebogen bekommen. Warum?
Das liegt daran, dass der Zensus 2022 aus verschiedenen Teilen besteht:
Einige Teile des Zensus 2022 sind eine Vollbefragung. Vor allem bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden sämtliche Eigentümer in Deutschland befragt. Auch in Wohnheimen werden als Haushaltebefragung sämtliche Haushalte in Wohnheimen befragt, und zwar zum 1. Fragenkomplex. Von diesen Haushalten in Wohnheimen wird allerdings nur ein Teil der Haushalte zum 2. Fragenkomplex (zum Beispiel mit Fragen zur Erwerbstätigkeit) befragt.
Ansonsten ist die Haushaltebefragung nur als Stichprobe ausgestaltet. Ungefähr 10 % der Bevölkerung werden mit der Haushaltebefragung befragt, und zwar zu dem 1. Fragenkomplex. Nur ein Teil dieser Befragten wird zum 2. Fragenkomplex (zum Beispiel mit Fragen zur Erwerbstätigkeit) befragt.
Die Haushalte, die zum 2. Fragenkomplex befragt werden, wurden – ebenso wie die übrigen Stichproben - im Zufallsprinzip herausgezogen.
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