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01.04.2009

77. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und Länder
am 26./27. März 2009 in Berlin

Politiker, werdet endlich tätig - Datenschutz ist kein Thema zum Aussitzen !


Die Datenskandale der letzten Zeit haben bewiesen, wie dringlich die Bundesregierung ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz auf den Weg bringen muss. Der Trend zur heimlichen Überwachung, um einen Verdacht gegen Beschäftigte zu gewinnen, nimmt bei den Arbeitgebern bundesweit zu. Deshalb ist in einem eigenen Gesetz klar zu regeln, welche Daten Unternehmen und öffentliche Stellen im Einstellungsverfahren und im Verlauf des Arbeitslebens über ihre Beschäftigten erheben und wozu sie die Daten nutzen dürfen. Festzulegen sind auch die Rechte der Beschäftigten wie Auskunfts-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche. Unbeschränkte Zugriffe von Kontrollinstanzen wie der Innenrevision auf Personaldaten darf es nicht mehr geben. Die Verwertung von Beschäftigtendaten, die unzulässig gewonnen wurden, muss verboten werden. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen.
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Der Deutsche Bundestag ist zur Eile aufgerufen: Noch in dieser Legislaturperiode müssen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet werden. Sie enthalten minimale, aber verfassungsrechtlich gebotene Korrekturen für Auskunfteien und den Adresshandel. Vor allem mit Adressen darf künftig nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen Handel getrieben werden. Das vorbereitete Datenschutzauditgesetz ist dagegen überarbeitungsbedürftig, da praxisfremd, und sollte deshalb erst nach der Bundestagswahl verabschiedet werden. Die überfällige Modernisierung des Datenschutzrechts ist dann ebenfalls in Angriff zu nehmen.
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat schon im Dezember 2008 festgestellt, dass die Verbunddatei "Gewalttäter Sport", auf die alle Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder zugreifen können, ohne Rechtsgrundlage innerhalb des polizeilichen Informa­tionssystems INPOL geführt wird. Die Datenschutzbeauftragten sehen sich dadurch in ihrer Auffassung bestärkt. Die OVG-Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf diese Hooligan-Datei, sondern auf alle in INPOL geführten Verbunddateien. Dieser rechtswidrige Zustand muss umgehend beendet werden - allerdings nicht dadurch, dass die gegenwärtige polizeiliche Praxis legalisiert wird. Vielmehr muss der Umfang der Datenverarbeitung kritisch überprüft werden.
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Das Bundesministerium der Finanzen hat in einer Verwaltungsanweisung den Rechtsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft im Besteuerungsverfahren weitgehend eingeschränkt. Dabei missachtet es mit bemerkenswerter Arroganz die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von März 2008. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert zu deren Beachtung durch die Finanzbehörden auf. Der Aus­kunftsanspruch von Steuerpflichtigen muss endlich in der Abgabenordnung verankert werden.
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Die Konferenz hat sich auch mit den Datenschutzstandards der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) befasst, die bei der Doping-Bekämpfung auch von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) anzuwenden sind. Die Standards verstoßen gegen deutsches und europäisches Recht. So ist es unverhältnismäßig, jemanden als Doping-Sünder im Internet zu brandmarken, nur weil er gegen die Meldepflichten verstoßen hat und zu einer bestimmten Zeit nicht an einem bestimmten Ort zur Doping-Kontrolle anzutreffen war.

Die Datenschutzbeauftragten treten verstärkt dafür ein, dass sich gerade Jugendliche in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts neben der Medienkompetenz auch Daten­schutzkompetenz aneignen. Die Konferenz hat deshalb einem Preisträger des Wettbewerbs der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema "Privatsphäre 2.0", dem Elsa-Brändström-Gymnasium Oberhausen, die Gelegenheit gegeben, sein Konzept vorzustellen, mit dem jüngeren Schülerinnen und Schülern gezeigt werden soll, wie sie sich am Sichersten in sozialen Netzwerken bewegen können.

Den Wortlaut der Entschließungen finden Sie auf unserer Homepage auch unter dem Pfad
www.lfd.niedersachsen.de => Unser Netzwerk => DSB-Konferenzen => Entschließungen



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
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