20.07.2011
Wahlbrink: Falls Wahlwerbung unerwünscht, einfach widersprechen
HANNOVER. Wer nicht damit einverstanden ist, in seinem Briefkasten Wahlwerbung der Parteien im Hinblick auf die am 11. September stattfindenden Kommunalwahlen vorzufinden, kann sich zur Wehr setzen. Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, am Mittwoch in Hannover mitteilte, reicht in diesem Fall ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten. „Der Widerspruch muss gegenüber dem Meldeamt erklärt werden und ist formlos möglich. Gebühren fallen nicht an“, sagte Wahlbrink. Häufig stellten die Meldeämter bereits entsprechende Vordrucke zur Verfügung.
Name und Anschrift der Wahlberechtigten erhalten die Parteien von den Meldeämtern, die nach § 34 des Niedersächsischen Meldegesetzes in den sechs Monaten vor einer Wahl diese Daten an die Parteien herausgeben dürfen.
Wahlbrink betonte, es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Parteien Bürger auf ihr Programm aufmerksam machten oder zu Wahlkampfveranstaltungen einlüden, da sie eine wichtige Rolle in der parlamentarischen Demokratie spielten. „Von vielen Empfängern wird die Wahlwerbung jedoch als Belästigung empfunden, insbesondere, wenn es sich um eine ihnen fern stehende Partei handelt.“
Der Widerspruch gelte generell für die Zukunft, also auch für kommende Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen, und müsse daher nicht jedes Mal erneut eingelegt werden. Er könne selbstverständlich auch jederzeit zurückgenommen werden. Die an die Parteien übermittelten Daten, so Wahlbrink, dürften von diesen nur jeweils für die anstehende Wahl genutzt werden und müssten danach gelöscht werden.
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