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06.07.2010

Wahlbrink: Auch bei Fußballspielen gelten Datenschutzvorschriften

- Neue Orientierungshilfe für Videoüberwachung -


HANNOVER. Wegen zahlreicher Besonderheiten und Probleme im Zusammenhang mit dem Einsatz von Videotechnik bei Fußballspielen, „public viewing“, Konzerten, Messen, Ausstellungen und sonstigen Großveranstaltungen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, eine weitere Orientierungshilfe zum Thema Videokameras herausgegeben. Sie ergänzt die im April erschienene allgemeine Orientierungshilfe für öffentliche Stellen in Niedersachsen.

Wahlbrink sagte am Montag in Hannover, auch für Videoüberwachung bei Veranstaltungen in kommunaler, vereinseigener oder gewerblicher Trägerschaft würden vielfältige datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Pflicht zur so genannten Vorabkontrolle und Verfahrensbeschreibung gelten. So müssten die Anlagen vor Inbetriebnahme auf ihre rechtliche Zulässigkeit und vor allem daraufhin überprüft werden, ob die Kameras nicht die Privatsphäre Dritter verletzen können. Außerdem seien die überwachten Bereiche deutlich sichtbar zu kennzeichnen.


Hinweis für die Redaktionen:

Aktuelle Fotos des Landesdatenschutzbeauftragten finden Sie hier.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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30159 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
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