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Pressemitteilung am 31.10.2005

Pressemitteilung

Eine moderne Informationsgesellschaft braucht mehr Datenschutz

- Ergebnisse der 70. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder-

Die 70. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in ihren Beratungen am 27. und 28. Oktober in Lübeck mit Nachdruck die Bedeutung des Datenschutzes in unserer modernen Informationsgesellschaft hervorgehoben.

Sie hat in einer Entschließung "Eine moderne Informationsgesellschaft braucht mehr Datenschutz" den Handlungsbedarf aufgezeigt, der sich in der jetzt beginnenden 16. Legislaturperiode für die neue Bundesregierung und den Bundestag ergibt. Neben der grundlegenden Modernisierung des Datenschutzrechts müssen dringend die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Gendiagnostik, zum Arbeitsnehmerdatenschutz und zum Datenschutzaudit geschaffen sowie der zunehmenden Ausforschung der Lebensgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger durch Staat und Wirtschaft Einhalt geboten werden..

"Keine Vorratsspeicherung in der Telekommunikation" erneut scharf kritisiert.

Die Datenschutzbeauftragten haben außerdem in einer Entschließung "Gravierende Datenschutzmängel beim Arbeitslosengeld II endlich beseitigen" aufgeführt, an welchen Stellen die Datenverarbeitung beim Arbeitslosengeld II nach wie vor erhebliche und nicht vertretbare datenschutzrechtliche Verstöße und Mängel beinhaltet. Außerdem müssen Arbeitsagentur und Arbeitsgemeinschaften die gesetzlich festgelegten Verantwortlichkeiten und Kontrollkompetenzen respektieren.
Zu der aktuellen Telefonbefragung der Bundesagentur für Arbeit hat die Konferenz in einer Entschließung "Telefonbefragungen von Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld II datenschutzgerecht gestalten" niedergelegt, dass den Betroffnen bei einer freiwilligen Befragung die Teilnahme offen stehen muss und dass ihnen aus einer Teilnahmeverweigerung keine Nachteile erwachsen dürfen.

In einer Entschließung "Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei verdeckten Datenerhebungen der Sicherheitsbehörden" hat die Konferenz die Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgefordert, nunmehr zügig und vollständig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den Entscheidungen zum sogenannten Großen Lauschangriff sowie zur präventiven Telekommunikationsüberwachung nach dem Niedersächsischen Polizeigesetz in entsprechende Gesetzesinitiativen bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen umzusetzen.

Auf dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission am 5. Juli eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland hat die Konferenz in einer Entschließung "Unabhängige Datenschutzkontrolle in Deutschland gewährleisten" die Bedeutung einer unabhängigen Datenschutzaufsicht hervorgehoben. Sie hat dabei die in Niedersachten beabsichtigte Rückübertragung der Kontrolle des privatwirtschaftlichen Bereiches ins Innenministerium nachdrücklich "als Schritt in die falsche Richtung" kritisiert.

Ausführlich ist in der Konferenz auch über die Sicherheitsmaßnahmen anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland diskutiert worden. Die Konferenz war sich einig, dass die Sicherheitsüberprüfungen von Tausenden von Beschäftigten, Helfern und sämtlicher akkreditierter Journalisten durch Polizei und Verfassungsschutz rechtlich problematisch und unverhältnismäßig sind.

Außerdem hat die Konferenz zum Thema "Telefonieren mit Internettechnologie (Voice over IP – VoIP)" eine Entschließung gefasst und eine "Orientierungshilfe zum Datenschutz in drahtlosen Netzen" verabschiedet.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
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