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Pressemitteilung vom 16.12.2005

Pressemitteilung

Datensicherheit beim eGovernment durch Nutzung standardisierter Werkzeuge



Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Verwaltungsverfahren bei Bund, Ländern nund Kommunen gewinnt zunehmend an Fahrt. Neue eGovernment-Anwendungen erleichtern nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu Informationen der Verwaltung und die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, vor allem können auch die Kommunikations- und Entscheidungsprozesse innerhalb der Dienststellen und zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen mit Hilfe der modernen Informations- und Kommunikationstechniken ganz erheblich beschleunigt und in ihrer inhaltlichen Qualität verbessert werden.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben den damit verbundenen Umgestaltungsprozess in den Verwaltungen von Anfang an sehr stark unterstützt und zahlreiche Vorschläge und konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim eGovernment entwickelt und veröffentlicht. Besonders wichtig - gerade auch für die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern - ist beim eGovernment, dass Vertraulichkeit, Integrität und Zurechenbarkeit der dabei übertragenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassend sichergestellt sind. Dies erfordert den Einsatz verlässlicher, dem Stand der Technik entsprechender und möglichst universell einsetzbarer Verschlüsselungs- und Signaturverfahren.

In einer Entschließung vom 15. Dezember 2005 hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder jetzt dazu aufgerufen, als einheitlichen Sicherheits-Standard für eGovernment-Anwendungen OSCI (Online Services Computer Interface) einzusetzen. Dieses Werkzeug, das im Rahmen des Media@Komm-Projektes in Bremen entwickelt worden ist, gewährleistet eine durchgehende Sicherheit bei der Datenübermittlung vom Versand bis zum Empfang (Ende-zu-Ende-Sicherheit) und sollte daher einheitlich für alle eGovernment-Anwendungen eingesetzt werden.

"Der Aufbau einer OSCI-basierten Infrastruktur bei Bund, Ländern und Kommunen ist nicht nur aus Sicht von Datenschutz und Datensicherheit dringend zu empfehlen, als Standard ermöglicht OSCI auch die für ein wirkungsvolles und effizientes eGovernment unerlässliche umfassende Interoperabilität der Anwendungen bei allen Verwaltungsträgern", wirbt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Burckhard Nedden, für die Empfehlung der Datenschutz-Konferenz. In dem von ihm geleiteten Arbeitskreis eGovernment waren die Vorarbeiten für die Entschließung geleistet worden.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Poststelle schreiben
Entschließung als PDF-Download

  OSCI-Entschließung

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