Artikel-Informationen
erstellt am:
06.01.2011
zuletzt aktualisiert am:
07.01.2015
Neue Orientierungshilfe für Videoüberwachung
HANNOVER. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, hat jetzt eine weitere Orientierungshilfe zum Thema Videoüberwachung herausgegeben. Sie betrifft die öffentlichen Schulen im Land Niedersachsen, ergänzt eine bereits herausgegebene allgemeine Orientierungshilfe für öffentliche Stellen in Niedersachsen und kann hier heruntergeladen werden.
Wahlbrink sagte am Donnerstag in Hannover, im vergangenen Jahr habe einer seiner Mitarbeiter 30 Schulen mit insgesamt gut 100 Kameras kontrolliert. Dabei seien zahlreiche Datenschutzmängel wie fehlende Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen, zu lange Speicherfristen sowie nicht beachtete Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz und dem Niedersächsischen Schulgesetz festgestellt worden.
In den bisher bekannt gewordenen Fällen mussten 29 Kameras, darunter 14 Attrappen, ersatzlos abgebaut oder die Beobachtungs-/Auf-zeichnungszeiten eingeschränkt werden. Ebenso waren neben den Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen die Beteiligung von Personalräten, Schulkonferenzen, Eltern- und Schülervertretungen nachzuholen. In einem Fall waren zwar keine Kameras, aber Hinweisschilder aufgehängt worden. Auch sie mussten entfernt werden.
Die neue Orientierungshilfe informiert die Kommunalverwaltungen und Schulen über die grundsätzlichen Anwendungsfälle, die Rechte und Pflichten der beteiligten Organisationen und die wesentlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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Telefon | 0511-120 4500 |
Fax | 0511-120 4599 |
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06.01.2011
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