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17.08.2009

Wahlwerbung der Parteien

Wahlbrink: Falls unerwünscht, einfach widersprechen


HANNOVER. Wer nicht damit einverstanden ist, in seinem Briefkasten Wahlwerbung der Parteien im Hinblick auf die am 27. September stattfindende Bundestagswahl vorzufinden, kann sich zur Wehr setzen. Wie der Landesbeauftragte für den Daten-schutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, am Montag in Hannover mitteilte, reicht in diesem Fall ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten. "Der Widerspruch muss gegenüber dem Meldeamt erklärt werden und ist formlos möglich. Gebühren fallen nicht an", sagte Wahlbrink. Häufig stellten die Meldeämter bereits entspre-chende Vordrucke zur Verfügung.

Name und Anschrift der Wahlberechtigten erhalten die Parteien von den Meldeäm-tern, die nach § 34 des Niedersächsischen Meldegesetzes in den sechs Monaten vor einer Wahl diese Daten an die Parteien herausgeben dürfen.

Wahlbrink betonte, es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Parteien Bürger auf ihr Programm aufmerksam machten oder zu Wahlkampfveranstaltungen einlüden, da sie eine wichtige Rolle in der parlamentarischen Demokratie spielten. "Von vielen Empfängern wird die Wahlwerbung jedoch als Belästigung empfunden, insbesondere, wenn es sich um eine ihnen fern stehende Partei handelt."

Sollten die Adressdaten bereits an die Parteien übermittelt worden sein, komme der Widerspruch zwar für die aktuelle Wahl zu spät, sagte der Landesdatenschutzbeauf-tragte. "Aber der Widerspruch gilt generell für die Zukunft, also auch für kommende Wahlen und muss daher nicht jedes Mal erneut eingelegt werden. Er kann selbstver-ständlich auch jederzeit zurückgenommen werden." Die an die Parteien übermittel-ten Daten, so Wahlbrink, dürften von diesen nur jeweils für die anstehende Wahl genutzt werden und müssten danach gelöscht werden.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
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