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Datenschutz bleibt Chefsache

Halbzeit auf dem Weg zur EU-Datenschutz-Grundverordnung


In einem Jahr ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedsstaaten zwingend zu beachten. Datenschutz bleibt dann eine Führungsaufgabe und die Nichtbeachtung wird teuer. Das gilt in Großunternehmen, im Mittelstand und in Kleinbetrieben genauso wie in Vereinen.

Die Verordnung stellt erhebliche Anforderungen an Prozesse und Strukturen. Zur Vorbereitung haben die Verantwortlichen zwei Jahre Zeit. Zur Halbzeit sollten Verantwortliche prüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen getroffen sind und rechtzeitig greifen werden.

Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass die bisher für Unternehmen einschlägigen Regelungen des deutschen Datenschutzrechts weitgehend durch die Verordnung ersetzt werden. Das Bundesdatenschutzgesetz wird in weiten Teilen neu gefasst. Ab dem 25. Mai 2018 müssen Verantwortliche die Verordnung einhalten. Andernfalls drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Die Aufsichtsbehörden haben in einem 10-Punkte-Papier Anregungen für Unternehmen zur Vorbereitung auf die DS-GVO zusammengestellt.

 

Pressemitteilung als PDF-Download

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4551 oder -4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2017

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