DSK veröffentlicht neue Version der Orientierungshilfe Telemedien
Zum Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) im Dezember 2021 verabschiedete die DSK die OH Telemedien 2021. Diese setzt sich ausführlich mit den Anforderungen des neuen Gesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung beim Betrieb von Webseiten auseinander und gibt Webseitenbetreibenden, Anbietenden von Telemedien sowie Nutzenden und Rechtsanwen-denden Hilfestellungen für einen datenschutzkonformen Betrieb ihrer Webseiten. Auf Webseiten und in Apps kommen regelmäßig Technologien zum Einsatz – häufig von Drittdienstleistenden – die es ermöglichen, personenbezogene Daten von Nut-zenden zu verschiedenen Zwecken zu verarbeiten. Ein sehr praxisrelevantes Beispiel solcher Technologien sind sogenannte Cookies, die in den Anwendungsbereich des neuen §25 TTDSG fallen.
Im Anschluss an die Veröffentlichung der OH Telemedien 2021 hat die DSK ein öffentliches
Konsultationsverfahren eingeleitet. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechende Anpassungen und Ergänzungen in der Ur-sprungsversion der OH Telemedien 2021 vorgenommen. Zudem wurde die OH Tele-medien 2019 in die aktuelle Version 1.1 aufgenommen. Eine ausführliche Bewertung der Stellungnahmen findet sich im
Auswertungsbericht des Arbeitskreis Medien „Konsultation zur Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien“.