Artikel-Informationen
erstellt am:
30.06.2021
zuletzt aktualisiert am:
16.08.2021
Die Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer deutscher Länder haben die Webseiten von Medienunternehmen in Bezug auf den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Drittdiensten untersucht. Insgesamt wurden auf Basis eines gemeinsamen Prüfkatalogs 49 Webangebote in 11 Bundesländern geprüft. Schwerpunkt dabei war das Nutzertracking zu Werbezwecken. Die meisten der geprüften Webseiten entsprechen nicht den rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Cookies und anderen Trackingtechniken. Die Medienunternehmen verstoßen damit gegen das Recht ihrer Nutzerinnen und Nutzer auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Auch erste Anpassungen bei einigen Verantwortlichen konnten die rechtlichen Defizite bisher nicht vollständig beseitigen.
Für Nutzerinnen und Nutzer besteht durch die Praxis der Medienunternehmen ein erhebliches Risiko. Die im Rahmen des Nutzertrackings erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Erstellung und Anreicherung umfassender und seitenübergreifender Persönlichkeitsprofile genutzt. Diese werden für das Onlinemarketing, vor allem im Real Time Bidding-Verfahren (Echtzeitauktion von Werbeplätzen) eingesetzt.
Die beteiligten Landesdatenschutzbehörden wirken auf die Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich ein, um datenschutzkonforme Zustände herzustellen. Falls nötig, werden sie aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergreifen.
Für die koordinierte Untersuchung verschickten die Behörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein ab Mitte August 2020 einen gemeinsam erarbeiteten Fragebogen an Medienunternehmen in ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Geprüft wurden nicht sämtliche Webseiten der Unternehmen, sondern deren reichweitenstärkste Angebote. Bereits vor Versendung der Fragebögen waren die ausgewählten Webseiten technisch gesichert und analysiert worden. So war ein Abgleich zwischen den Antworten der Medienunternehmen und der tatsächlichen technischen Ausgestaltung der Seiten möglich. Neben den bereits genannten Stellen beteiligte sich auch die Aufsichtsbehörde in Bayern an der inhaltlichen Auswertung der Untersuchungsergebnisse.
Auf den geprüften Medienwebseiten wird eine sehr hohe Anzahl von Cookies und Drittdiensten verwendet, die überwiegend dem Nutzertracking und der Werbefinanzierung dienen. Die Webseiten fragen zwar in der Regel differenzierte Einwilligungen der Nutzerinnen und Nutzer für die Verwendung von Cookies und Drittdiensten ab. In der Mehrheit der Fälle sind diese Einwilligungen allerdings nicht wirksam. Im Rahmen der Prüfung wurden vor allem die folgenden Mängel festgestellt:
„Diese Prüfung hat uns sehr deutlich vor Augen geführt, wie intensiv das Nutzertracking auf Webseiten von Medienunternehmen eingesetzt wird“, sagt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel „Auf den Seiten der fünf geprüften niedersächsischen Unternehmen mussten wir bis zu 760 eingebundene Cookies und Drittdienste feststellen. Nur ein sehr geringer Anteil von diesen ist für die Funktionsfähigkeit der Webseite erforderlich. Der weit überwiegende Anteil dient allein dem Nutzertracking und Onlinemarketing und erfordert eine wirksame Einwilligung, was von den Betreibern der niedersächsischen Unternehmen zum großen Teil nicht sichergestellt wurde. Die Medienunternehmen sollten nun dringend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.“
Pressemitteilung als PDF-Download (nicht vollständig barrierefrei).
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erstellt am:
30.06.2021
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16.08.2021