Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

LfD Niedersachsen prüft Auftragsverarbeitungsverträge von Webhostern

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen kontrolliert die datenschutzrechtlichen Musterverträge, sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge, zwischen Webhostern aus Niedersachsen und deren Kundinnen und Kunden. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (LDA) beteiligen sich an dieser koordinierten Prüfung.


Viele Unternehmen und Organisationen betreiben ihre Internetseite über einen externen Dienstleister (Webhoster). Dabei werden personenbezogene Daten von Besucherinnen und Besuchern der Seite verarbeitet. Häufig findet diese Datenverarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen, also des Seitenbetreibers, statt. Das heißt, der Webhoster ist ein Auftragsverarbeiter. Um einen konkreten Rahmen für diese weisungsgebundene Tätigkeit festzulegen, müssen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) schließen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschreibt im Detail, welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im AVV geregelt werden müssen.


Regelmäßig erreichen die Datenschutzaufsichtsbehörden Anfragen von Verantwortlichen, die feststellen, dass der vom Webhoster angebotene AVV nicht den Anforderungen der DS-GVO entspricht. Die Prüfung der Aufsichtsbehörden bestätigt diesen Eindruck immer wieder. So sehen beispielsweise viele AVV keine ausreichenden Nachweise des Webhosters darüber vor, dass er die vereinbarten Datenschutzmaßnahmen umsetzt. Dies kann zu einem großen Problem für die Seitenbetreiber werden, da sie als Verantwortliche gegenüber den Aufsichtsbehörden und den betroffenen Personen nachweisen können müssen, dass sie die Vorgaben des Datenschutzes einhalten.


Um Webhoster und Verantwortliche beim Abschluss von rechtskonformen AVV zu unterstützen, prüft die LfD die Musterverträge von sechs großen Webhostern aus Niedersachsen. Die Datenschutzbehörden führen die Prüfung auf der Grundlage einer hierfür entwickelten Checkliste für AVV durch. Die Checkliste wird außerdem den Webhostern zur Verfügung gestellt und ist hier abrufbar.


„Korrekte Verträge zur Auftragsverarbeitung sind ein wichtiges Instrument zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben“, sagt Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. „Wir wollen sowohl Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter dabei unterstützen die Anforderungen der DS-GVO einzuhalten und so für mehr Rechtssicherheit sorgen.“ Auf ihrer Webseite hat die LfD Niedersachsen umfangreiche FAQ zur Auftragsverarbeitung veröffentlicht.


Pressemitteilung als PDF-Download


Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln