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Thiel: Umstellung auf dienstliche Geräte bei der Polizei fördert Datenschutz, muss aber schneller gehen

Polizei-Messenger NIMes


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, begrüßt die Ankündigung des Niedersächsischen Innenministeriums, den polizeilichen Messenger NIMes in Zukunft nur noch auf dienstlichen Endgeräten einsetzen zu wollen. Thiel hatte im Februar gegenüber dem Ministerium offiziell beanstandet, dass der Messenger auf privaten mobilen Endgeräten der Polizistinnen und Polizisten betrieben wird. In seiner heute bei der LfD eingegangenen Stellungnahme zu dieser Beanstandung hat nun Landespolizeipräsident Axel Brockmann in Aussicht gestellt, dass der Ansatz des „Bring your own device“ (BYOD) durch die Anschaffung dienstlicher Geräte minimiert und „perspektivisch voraussichtlich sogar komplett entfallen“ soll.


„Die Entscheidung des Innenministeriums, verstärkt und letztlich ausschließlich auf Dienstgeräte zu setzen, entspricht meiner Forderung und ermöglicht den Einsatz von NIMes im Einklang mit Datenschutz und IT-Sicherheit“, sagt Barbara Thiel. „Der vollständige Umstieg auf dienstliche Smartphones ist der beste Weg, um die Risiken des BYOD zu beseitigen. Ich erwarte allerdings, dass die Polizei nun ihren Worten schneller Taten folgen lässt, als es der Stellungnahme des Landespolizeipräsidenten zu entnehmen ist, und die Beamtinnen und Beamten endlich flächendeckend mit dienstlichen Geräten ausstattet. Die gegenwärtigen Planungen des Innenministeriums sind deutlich zu zögerlich, um die existierenden Risiken konsequent aus der Welt zu schaffen.“


Die Landesdatenschutzbeauftragte betonte in diesem Zusammenhang erneut, dass sie nicht die Anwendung NIMes als solche beanstandet habe, sondern deren Nutzung auf privaten Smartphones. „NIMes ist aus meiner Sicht datenschutzfreundlicher als viele kommerzielle Messenger-Dienste. Die fehlende Kontrolle des Dienstherrn über private Geräte führt aber zu einem inakzeptablen Risiko, da der jeweilige Anwender dafür verantwortlich ist, sein Smartphone vor Angriffen und Schadprogrammen zu schützen. Das wird dem Schutzbedarf der bedrohten Daten in keiner Weise gerecht.“


Verbieten kann die LfD Niedersachsen der Polizei den Einsatz von NIMes auf privaten mobilen Endgeräten nicht, da ihr dafür die nötigen Befugnisse fehlen.


Weitere Informationen

Pressemitteilung vom 17.02.2021: LfD Niedersachsen beanstandet Polizei-Messenger NIMes wegen Einsatz auf privaten Geräten




Pressemitteilung als PDF

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erstellt am:
24.03.2021

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