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Persönlich adressierte Wahlwerbung: Infos zum Datenschutz und Widerspruchsrecht

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Pressemitteilung Nr. 02/2025


Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verteilen die Parteien großflächig Wahlwerbung. Dabei landen nicht bloß per Einwurf verteilte Flyer in den Briefkästen, sondern auch persönlich adressierte Briefe und Postkarten. Darüber beschweren sich regelmäßig Bürgerinnen und Bürger bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Sie fragen sich, wie die Parteien an ihre Adresse gekommen sind.

„Nach dem Bundesmeldegesetz können Parteien rechtskonform Adressdaten von Wählerinnen und Wählern aus dem Melderegister abfragen“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen. „Dabei gelten jedoch enge datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen“.

So dürfen die Meldebehörden diese Auskünfte zum Beispiel nur in den sechs Monaten vor einer Wahl erteilen. Parteien dürfen die Daten außerdem nicht zu anderen Zwecken wie der Mitgliederwerbung benutzen und müssen sie spätestens einen Monat nach der Wahl löschen. Auch dürfen hierbei nur bestimmte Daten preisgegeben werden.

Um die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister bei künftigen Wahlen zu verhindern, ist ein Widerspruch erforderlich. Hierfür bieten zahlreiche Kommunen digitale Widerspruchsformulare an. Das Bundesportal für Verwaltungsdienstleistungen erleichtert die Suche nach dem richtigen Formular per Eingabe der eigenen Postleitzahl. Nur ein solcher Widerspruch verhindert effektiv die persönlich adressierte Wahlwerbung. Aufkleber am Briefkasten mit Aufschrift „(Wahl-)Werbung verboten“ greifen in diesem Fall nicht.

Grundsätzlich empfiehlt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, sich vor der Bundestagswahl gut über die Parteien und ihre Wahlprogramme zu informieren. Neben der klassischen Wahlwerbung der Parteien sind zuverlässige Quellen beispielsweise die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB). Der von der BPB zur Verfügung gestellte Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl soll ab dem 6. Februar 2025 verfügbar sein. „Gut informiert zu sein, schützt gerade im Wahlkampf vor gezielten Falschinformationen, die die öffentliche Meinung und auch die Wahlentscheidung von Wählerinnen und Wählern beeinflussen können“, so Lehmkemper.

Informationen zum Ablauf der Wahl selbst veröffentlicht beispielweise der Niedersächsische Landeswahlleiter auf seiner Internetseite. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Wahlwerbung hat die niedersächsische Datenschutzaufsicht unter lfd.niedersachsen.de/wahlwerbung zusammengestellt.

Weiterführende Informationen

· Informationen des Niedersächsischen Landeswahlleiters zur Bundestagswahl 2025

· Bundeszentrale für politische Bildung, Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025 (verfügbar ab 06. Februar)


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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2025

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