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Noch viel zu tun bei Datenschutz in Städten, Kreisen und Gemeinden

Umsetzung der DS-GVO in Kommunen


In niedersächsischen Kommunen herrscht zum Teil noch erheblicher Handlungsbedarf zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Das ergab eine Prüfung von 150 Städten, Landkreisen und Gemeinden durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel.

„Zum Zeitpunkt der Prüfung hatten die Kommunen zwar mit der Umsetzung der Anforderungen begonnen. In mehreren Bereichen gab es aber auch gut ein halbes Jahr nach Geltungsbeginn der DS-GVO offensichtliche Schwachstellen“, so Thiel. „Besonders öffentliche Stellen müssen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit gutem Beispiel voran gehen. Deshalb erwarte ich, dass die betroffenen Kommunen möglichst schnell nachbessern. Meine Behörde wird sie dabei im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel unterstützen.“

Nachholbedarf stellte die LfD Niedersachsen besonders bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und der Meldung sogenannter Datenpannen fest. Positiv wertet die LfD dagegen, dass alle Kommunen ihrer Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nachgekommen sind. Ebenfalls erfreulich ist, dass fast alle angeschriebenen Städte, Landkreise und Gemeinden inzwischen mit der Überprüfung ihrer Verträge zur Auftragsverarbeitung begonnen haben.

Weitere Prüfungen sind möglich

Als Gründe für ihre Umsetzungsschwierigkeiten nannten die Kommunen häufig mangelnde zeitliche und personelle Ressourcen, Probleme bei der Zusammenführung von Informationen aus den einzelnen Fachämtern sowie das Fehlen verbindlicher Muster und Vorgaben. Die LfD weist die Kommunen deshalb im jeweiligen Prüfergebnis auch auf bereits vorhandene Orientierungshilfen und Mustertexte hin.

Mit dem Versand des Ergebnisses ist die Prüfung für die Kommunen zunächst abgeschlossen. „Wir behalten uns aber weitere datenschutzrechtliche Kontrollen zu den festgestellten Defiziten vor“, sagt Thiel. Außerdem plant die LfD Niedersachsen zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden weitergehende Maßnahmen, um die Kommunen bei der Umsetzung der DS-GVO zu unterstützen. Wie diese Maßnahmen im Einzelnen aussehen, soll in den kommenden Wochen konkretisiert werden.

Zur Prüfung der Kommunen

Die LfD Niedersachsen hatte im November 2018, also ein knappes halbes Jahr nach Geltungsbeginn der DS-GVO, einen Fragebogen an 12 Landkreise, 3 kreisfreie Städte, 3 große selbständige Städte, 87 Gemeinden sowie 45 Samtgemeinden geschickt. Die Kommunen sollten 35 Fragen zu 4 Bereichen des Datenschutzes beantworten: Organisation, datenschutzkonforme Verarbeitung, Umgang mit Betroffenenrechten sowie mit Datenschutzverletzungen.


Den Abschlussbericht zur Kommunalprüfung finden Sie hier.


Pressemitteilung als PDF-Download.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
30.07.2019

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