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Zweite überörtliche Datenschutzprüfung bei den Kommunen

Prüfung allgemeiner datenschutzrechtlicher Pflichten des Verantwortlichen und rechtlicher Fragestellungen zum Akteneinsichtsrecht bei 50 niedersächsischen Kommunen.

Ende des Jahres 2018 erfolgte von mir eine Abfrage bei 150 Kommunen zum damaligen Sachstand der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Fokus Stand zum damaligen Zeitpunkt insbesondere, ob die zweijährige Übergangsphase hinreichend für die Umstellung auf die sich geänderten datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt wurde. Die Auswertung der Prüfung ergab, dass die Umsetzungsphase von den Geprüften nicht in dem von mir erhofften Umfang genutzt wurde. Aus diesem Grund wurde von mir die Fortführung der datenschutzrechtlichen Prüfung angekündigt. Die zweite Prüfung habe ich mit der Übersendung des Prüfbogens an 50 Kommunen im Dezember 2021 eingeleitet. Geprüft wurden verantwortliche Stellen, die nicht bereits an der ersten Prüfung beteiligt waren. Ziel der jetzigen Prüfung war unter anderem auch Veränderungen in den Bereichen festzu-stellen, die bei der vorgehenden Prüfung noch größere Nachholbedarfe aufwiesen. Hierzu zählten die Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die Durchfüh-rung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und die Meldung von Datenschutzver-letzungen. Neue Themen der jetzigen Prüfung waren die Beantwortung von Auskunftsersuchen (Artikel 15 DS-GVO) sowie der Schutz personenbezogener Daten Dritter bei der Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren. Hinzu kam die Betrachtung eines Auszuges aus dem VVT.

Vollständiger Prüfbericht als PDF-Download.
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