Sanktionen
Die DS-GVO legt fest, dass für bestimmte Rechtsverstöße Bußgelder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, bzw. 20 Millionen Euro zulässig sind. Dabei gilt der jeweils höhere Wert. Gegen Behörden und öffentliche Stellen können gemäß §43 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes hingegen keine Geldbußen verhängt werden.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Grundsatz-Urteil zu Unternehmensgeld-bußen vom 05.12.2023 – C-807/21 die Sichtweise der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) und die Sanktionspraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bestätigt. mehr
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat gegen ein Kreditinstitut eine Geldbuße in Höhe von 900.000 Euro festgesetzt. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. mehr
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat gegen die Volkswagen Aktiengesellschaft eine Geldbuße in Höhe von 1,1 Millionen Euro festgesetzt. Grund sind Datenschutzverstöße in Zusammenhang mit dem Einsatz eines Dienstleisters bei Forschungsfahrten. mehr