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Sanktionen

Die DS-GVO legt fest, dass für bestimmte Rechtsverstöße Bußgelder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, bzw. 20 Millionen Euro zulässig sind. Dabei gilt der jeweils höhere Wert. Gegen Behörden und öffentliche Stellen können gemäß §43 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes hingegen keine Geldbußen verhängt werden.

900.000 Euro Bußgeld gegen Kreditinstitut wegen Profilbildung zu Werbezwecken

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat gegen ein Kreditinstitut eine Geldbuße in Höhe von 900.000 Euro festgesetzt. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. mehr

1,1 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat gegen die Volkswagen Aktiengesellschaft eine Geldbuße in Höhe von 1,1 Millionen Euro festgesetzt. Grund sind Datenschutzverstöße in Zusammenhang mit dem Einsatz eines Dienstleisters bei Forschungsfahrten. mehr

Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen

Mit dem Kozept zur Bußgeldzumessung garantiert die Datenschutzkonferenz eine nachvollziehbare, transparente und einzelfallgerechte Form der Bußgeldzumessung. mehr

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