Barbara Thiel stellt Tätigkeitsbericht 2015-2016 vor
Quantensprung, Erdbeben, neue Zeitrechnung – begrifflich wesentlich darunter ging es kaum, als am 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union Geltung erlangte. Dass eben jene Verordnung bereits zwei Jahre zuvor – am 25. Mai 2016 – in Kraft getreten war, hatte im Zeitraum dieses Tätigkeitsberichts für weit weniger Aufsehen gesorgt – zumindest in einer breiteren Öffentlichkeit.
Für die Aufsichtsbehörden dagegen war bereits mit jenem 25. Mai 2016 eine Zeit des Umbruchs eingeläutet, die eine völlige Neuausrichtung auch meiner Behörde nötig machte. Fortan galt es, einen erheblichen Teil der Aufmerksamkeit und Arbeitskraft auf die Neuerungen zu richten, welche die DS-GVO mit sich bringen würde, ohne die unvermindert wichtigen Aufgaben und Befugnisse nach „alter“ Gesetzeslage zu vernachlässigen. Dieser Tatsache ist es auch geschuldet, dass dieser nunmehr 23. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 zu einem verhältnismäßig späten Zeitraum vorliegt.
Das heißt jedoch nicht, dass die in diesem Bericht behandelten Themen an Aktualität eingebüßt hätten. Vielmehr zeigt sich, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ganz unabhängig von den gesetzlichen Rahmenbedingungen immer wieder aufs Neue eingefordert und verteidigt werden muss. Dies gilt zum einen angesichts der regelmäßigen Versuche aus der Politik, das (berechtigte) Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Sicherheit zu bedienen, indem zum Teil unverhältnismäßig in die Grundfreiheiten des Einzelnen eingegriffen wird. Zum anderen wird dies in Anbetracht der weiterhin rasanten technischen Entwicklung deutlich, die einen stetig wachsenden Datenstrom mit sich bringt.
Dabei kann ich nicht oft genug betonen: Wir Datenschützer stellen uns nicht gegen Sicherheit, Innovation oder Wachstum. All dies sind erstrebenswerte und berechtigte Ziele von Politik und Wirtschaft. Doch die Erfahrung zeigt uns, dass es eines wachsamen Auges und einer mahnenden Stimme der Aufsichtsbehörden bedarf, um den Grundrechten und -freiheiten der Bürgerinnen und Bürger angemessen Ausdruck zu verleihen. Dieser Aufgabe widme ich mich jeden Tag aufs Neue mit ganzer Kraft ebenso wie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für ihren stetigen Einsatz für die Belange des Datenschutzes und ihre Bereitschaft, sich an neue Gegebenheiten anzupassen, möchte ich mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bedanken.
Tätigkeitsbericht hier als PDF-Download
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Artikel-Informationen
erstellt am:
06.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
17.09.2018