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Barbara Thiel stellt Tätigkeitsbericht 2017 - 2018 vor


Gemeinhin ist man gut beraten, in Berichten wie dem hier vorliegenden zurückhaltend mit Superlativen umzugehen. Denn nicht selten wird die vermeintliche Rekordmarke schon in einem der folgenden Jahre übertroffen. Trotzdem kann ich ohne Übertreibung feststellen, dass meine Behörde vermutlich nie mehr mit so vielen Neuerungen konfrontiert sein wird wie in den vergangenen beiden Jahren.

Ein beträchtlicher Teil dieser Veränderungen im Zeitraum des 24. Tätigkeitsberichts wurde von einem für den europäischen Datenschutz historischen Ereignis verursacht: dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018. Nach zwei Jahren Übergangsfrist war die Verordnung nun geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der EU. Dass eine solch umfassende Gesetzesreform Fragen, Unsicherheiten und Beratungsbedarf mit sich bringen würde, war absehbar. Nicht umsonst hatten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich bereits 2017 in zahlreichen Veranstaltungen auf die neuen Vorschriften hingewiesen und Handreichungen zur DS-GVO-Umstellung für die verantwortlichen Stellen veröffentlicht. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder richtete während meines Vorsitzjahres ihr Augenmerk darauf, die kommenden Anforderungen und Erwartungen gegenüber Politik und Wirtschaft zu artikulieren.

Zu meinem Bedauern fanden diese Bemühungen zunächst aber wenig Gehör. Vielen Verarbeitern personenbezogener Daten wurde offenbar erst kurz vor Geltungsbeginn der DS-GVO bewusst, welche Neuerungen nun auf sie zukamen. Dementsprechend groß war die Wucht, mit der die Anfragewelle meine Behörde im Frühjahr 2018 traf. Mehr als 8000 Beratungen führten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen ich an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank ausspreche, allein 2018 durch, um Unternehmen, Vereine, Verbände und öffentliche Stellen zu unterstützen. Dieser Arbeitsschwerpunkt war der allgemein spürbaren Unsicherheit während der Umstellung auf die DS-GVO geschuldet.

In Zukunft werde ich mich aber auch wieder stärker der Aufgabe als Aufsichtsbehörde zuwenden und vermehrt Kontrollen und anlasslose Prüfungen durchführen.

Doch es gab in den Jahren 2017 und 2018 noch weit mehr zu tun, als sich auf die europäische Datenschutzreform vorzubereiten: Neben zahlreichen Verfahren nach „altem“ Recht war meine Behörde in vielen Fällen auch bei der Erarbeitung neuer Gesetze gefragt. Leider musste ich dabei feststellen, dass der Datenschutz – nicht immer, aber häufig – eher als Hindernis und lästige Pflicht betrachtet wird denn als Voraussetzung für die Freiheit des Individuums. Deshalb werde ich auch in den kommenden Jahren weiter konstruktiv dafür streiten, dass den Belangen des Datenschutzes die Bedeutung zugemessen wird, die ihnen gebührt.


Tätigkeitsbericht als PDF-Download.

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