Barbara Thiel stellt Tätigkeitsbericht 2019 vor
Das erste volle Kalenderjahr unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung liegt hinter Verarbeitern, Betroffenen und Aufsichtsbehörden. Die öffentliche Aufmerksamkeit – am Anfang getrieben von zum Teil übertriebenen Befürchtungen – hat merklich nachgelassen. Dennoch hat das Thema Datenschutz nicht nur einen kurzfristigen Hype erlebt.
Dank der großen Aufregung rund um die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat sich bei vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein Bewusstsein um ihre Grundrechte ausgeprägt. Vor allem wissen die Menschen nun, dass sie sich mithilfe der Aufsichtsbehörden gegen Datenmissbrauch wirksam wehren können. Das zeigen eindrucksvoll die mehr als 1800 Beschwerden von Betroffenen, die mein Haus im vergangenen Jahr erreicht haben. Dass daneben auch die Verarbeiter von Daten die neuen Regeln ernst nehmen, verdeutlichen die mehr als 820 Datenschutzverletzungen, die verantwortliche Stellen 2019 gemeldet haben.
Entsprechend stark haben die Aufwände für die Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen nach Art. 33 DS-GVO zugenommen. Die Vollzugstätigkeit meines Hauses ist deshalb vor allem reaktiv und weniger von anlasslosen Kontrollen geprägt. Das ist sehr bedauerlich, denn gerade diese unangekündigten Prüfungen erweisen sich immer wieder als sehr effektiv und wirkungsvoll und werden auch auf der europäischen Ebene von uns erwartet.
Aufwände entstehen auch dadurch, dass es inzwischen zahlreiche offene Rechtsfragen zur DS-GVO gibt. In den gut anderthalb Jahren mit der neuen Verordnung ist deutlich geworden, dass es noch ein weiter Weg bis zu einer europaweiten Harmonisierung des Datenschutzrechts ist. Es gibt zwar festgelegte Prozesse, wie die Aufsichtsbehörden in Europa im Streitfall zu einer Einigung kommen sollen. Es gibt mit dem Europäischen Datenschutzausschuss auch ein übergeordnetes Gremium, das entscheidet, wenn die Behörden sich nicht einigen können. Doch dem gegenüber stehen eben zahlreiche Fragen zur DS-GVO, zu denen bisher keine europaweiten Positionierungen vorliegen.
Diese Fragen werden durch Gerichtsurteile in den nächsten Jahren geklärt werden müssen, was aber dauern kann. Bevor es dazu kommt, ist es vor allem Aufgabe der Aufsichtsbehörden, mit ihrer Vollzugspraxis zur Rechtsgestaltung beizutragen. Wir werden klärungsbedürftige Rechtsfragen identifizieren und auch mit verschärften Sanktionen für Klarheit sorgen müssen.
Doch Kontrolle und Sanktionen können nicht der einzige Weg sein, um dem Datenschutzrecht zu mehr Geltung zu verhelfen. Mindestens genauso wichtig und von der DS-GVO gefordert ist es, Verantwortliche und die Öffentlichkeit aufzuklären, zu informieren und zu sensibilisieren. Meine Behörde bemüht sich nach Kräften, auch diesem Aspekt unserer Arbeit gerecht zu werden, scheitert aber regelmäßig an der mangelnden personellen Ausstattung. Ich danke meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr, dass sie sich trotzdem immer wieder aufs Neue mit viel Elan und Engagement den Herausforderungen stellen, die unsere vielfältigen Aufgaben mit sich bringen. Nicht selten formulieren Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft Erwartungen an mein Haus, Beratung und Aufklärung deutlich auszuweiten. Dies wird nur gelingen, wenn mir der Niedersächsische Landtag die dafür nötigen personellen Ressourcen zugesteht. Die erheblichen Aufstockungen der vergangenen Jahre haben maßgeblich dazu beigetragen, dass meine Behörde jedenfalls einen Teil ihrer Aufgaben in angemessener Weise Rechnung tragen konnte. Nun sollte dieser Weg weiter beschritten werden, um auch den anderen Bereich unseres Aufgabenspektrums gebührend bedienen zu können.Titel TB 2019