Barbara Thiel stellt Tätigkeitsbericht 2021 vor
Meine Behörde und ich blicken auf ein weiteres Jahr im Zeichen der Corona-Pandemie zurück, das auch meinen Arbeitsalltag wesentlich beeinflusst hat: kaum Vor-Ort-Termine, wenig Live-Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen und natürlich die obligatorischen Videokonferenzen. Dennoch war 2021 auch wieder ein sehr arbeits- und themenreiches Jahr, was der vorliegende Bericht verdeutlichen soll.
Zwei Entwicklungslinien, die ich schon seit Längerem beobachte, setzten sich auch im vergangenen Jahr weiter fort: Zum einen war Datenschutz nach wie vor als Thema sehr präsent, was sich unter anderem erneut an den zahlreichen Eingängen in meiner Behörde ablesen ließ. Zwar lagen die Beschwerdezahlen mit etwas mehr als 2500 nur leicht über dem Niveau des Vorjahres, dafür stiegen die von Verantwortlichen gemeldeten Datenschutzverletzungen immens an – von fast 1000 im Jahr 2020 auf mehr als 1600. Auch die Zahl der Rechtssetzungsvorhaben, in denen meine Expertise gefragt war, veranschaulicht die Bedeutung des Datenschutzes in den verschiedensten Lebensbereichen.
Besonders durch die hohe Zahl von Beschwerden und gemeldeten Datenschutzverletzungen war es mir erneut nicht möglich, in angemessenem Umfang proaktiv zu handeln. Wieder konnten beispielsweise nur wenige anlasslose Kontrollen durchgeführt werden. Auch die Art von Beratung, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Sinne von Aufklärung, Sensibilisierung und Information vorsieht, kann nur punktuell erfolgen. Dies ist nicht nur misslich, sondern entspricht auch nicht der Intention der DS-GVO. Es ist absehbar, dass sich diese Situation verstetigen wird, wenn meiner Behörde nicht mehr Ressourcen zugebilligt werden.
Zum anderen musste der Datenschutz noch immer als Sündenbock für gescheiterte Vorhaben und verzögerte Prozesse herhalten. Nicht selten wurde rund um die öffentliche Diskussion zu den Corona-Maßnahmen etwa vom angeblichen „Super-Grundrecht“ gesprochen. Dabei wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (beispielsweise durch die Kontaktdatenerfassung in zahlreichen Einrichtungen) ebenso eingeschränkt wie andere Grundrechte. Das polemische, nicht immer von Fachkenntnis begleitete Narrativ vom Stolperstein Datenschutz muss endlich aufhören. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist kein Selbstzweck, sondern dient dem unmittelbaren Schutz der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger.